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Bundesrat billigt Apothekenreform - mehr Angebote für Kunden vorgesehen
Apotheken sollen eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung spielen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das zuvor vom Bundestag verabschiedete Reformgesetz. Es sieht vor, Apotheken wirtschaftlich zu stärken und ihnen mehr Befugnisse zu geben, um das Versorgungsangebot zu erweitern.
Konkret dürfen Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und nach entsprechender Schulung auch Blut abnehmen. Geplant sind zudem zusätzliche Präventionsangebote. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern und diese stärker in die Gesundheitsversorgung einbinden.
Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen. Außerdem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei "akuten, unkomplizierten Formen" bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen. Ausgenommen sind Arzneimittel "mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential".
Apothekerinnen und Apotheker dürfen auch generell Impfungen mit Totimpfstoffen verabreichen, etwa gegen Tetanus oder die durch Zecken übertragene Krankheit FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an. Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und Arbeitsvorschriften zu flexibilisieren.
Die Neuregelungen sollen die Apothekenversorgung besonders im ländlichen Raum stärken. Geplant ist auch die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält. Die Erhöhung der Zahlungen geht allerdings zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
H.Cho--CPN