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BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
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Deutsche Bank meldet Rekordgewinn
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BGH verhandelt noch einmal über Zitate aus Buch über Helmut Kohl
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Bundesnetzagentur: Gasversorgung trotz historisch niedriger Füllstände gesichert
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Gewerkschaften drohen mit Streiks gegen geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
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KI-Investitionen zahlen sich aus: Tech-Konzerne mit starken Gewinnsteigerungen
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Skeptische Käufer: Tesla-Gewinn bricht im vierten Quartal ein
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Bericht: SpaceX plant Börsengang vor Musks Geburtstag im Juni
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Bundesregierung verschiebt Ausschreibung für neue Offshore-Anlagen
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Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 und 2027 nach unten
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Amazon streicht weitere 16.000 Stellen
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Geldwäsche-Verdacht: Staatsanwaltschaft durchsucht Standorte der Deutschen Bank
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Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 nach unten
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Tourismusförderung: Wirtschaftsministerium will flexiblere Arbeitszeiten noch 2025
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Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn
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Finanzmärkte: Bafin sieht Risiken für "plötzliche Markt- und Preiskorrekturen"
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Ländervergleich: Mobilfunktarife mit geringem Datenvolumen sind hierzulande günstig
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Vergleichsportal: Gaspreise für Neukunden auf tiefstem Stand seit 20 Monaten
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Technologieriese ASML verbucht kräftiges Gewinnplus - und streicht Stellen
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Dollar sackt weiter ab - Euro-Kurs übersteigt symbolische Schwelle von 1,20 Dollar
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Frauen beginnen häufiger ein MINT-Studium - neuer Höchststand
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Verbraucherstimmung hellt sich zu Jahresbeginn auf
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Antrag an Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter
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Bahn und GDL setzen Tarifverhandlungen fort
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Wirtschaftsministerin Reiche stellt Jahreswirtschaftsbericht vor
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US-Notenbank Fed: Stabiler Leitzins erwartet
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Venezuelas Übergangspräsidentin: USA geben eingefrorene Vermögenswerte frei
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Panasonic Image Adjust Pro optimiert Produktions-Workflows durch intelligente Kamerasteuerung
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"Trend-Studie Contact Center 2026": Weder Krise noch Revolution
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MyWage erreicht 500.000 Kunden im Fintech-Sektor
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Studie: Offenbar hunderte Missbrauchsfälle bei christlichem Pfadfinderverband
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"One Battle After Another" und "Blood & Sinners" bei Bafta-Nominierungen vorn
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Branche warnt: 2030-Ziel bei Offshore-Windenergie wird verfehlt
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Mineralwasserverbrauch steigt auf fast 129 Liter pro Kopf und Jahr
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Linnemann zu CDU-Vorstoß für Teilzeit: "Geht am Kern der Debatte vorbei"
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Zahl der Zwangs-Abschiebungen aus Frankreich stieg 2025 deutlich an
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KfW-Studie: Strom aus Wind und Sonne ergänzen sich sehr gut
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Europäische Raumfahrt: Ministerin Bär fordert mehr Beteiliung der Privatwirtschaft
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Einsparungen von halber Milliarde: Bahn-Chefin Palla will Konzernleitung verschlanken
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Deutschlandticket: Trotz Preiserhöhung keine Kündigungswelle
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Puma bekommt chinesischen Großaktionär
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EU-Neuwagenmarkt 2025 gewachsen - Deutliches Plus bei Hybrid- und E-Autos
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Charlotte Casiraghi veröffentlicht erstes eigenes Buch
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Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks an über 20 Universitätskliniken
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Blick auf Auslandsgeschäft "etwas zuversichtlicher": Exporterwartungen steigen
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Junge Frauen und Einwanderer im Job häufiger überqualifiziert
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Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos und Hybride als reine Verbrenner
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Verbändebündnis warnt vor Einschnitten bei Solarstromförderung
Landgericht München verkündet Urteil zu Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI
Im Urheberrechtsprozess der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI will das Landgericht München I am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Gema wirft dem US-Unternehmen vor, es verwende "systematisch" geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern, um seine Systeme generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zu trainieren, etwa den Chatbot ChatGPT. Das sei "eine unzulässige Vervielfältigung der Liedtexte im Sinne des Urheberrechts". (Az. 42 O 14139/24)
Das Unternehmen verwies in der Verhandlung Ende September laut Gericht auf "die Schranken des Urheberrechts, insbesondere die Schranke des sogenannten Text- und Data-Mining". Im Hinblick auf die Ausgaben des KI-Chatbots sei zudem nicht OpenAI, sondern der jeweilige Nutzer Hersteller der Ausgabe und somit dafür verantwortlich.
Ch.Lefebvre--CPN