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Neues Infektionsschutzgesetz stößt auf skeptische Reaktionen
Das von der Ampel-Koalition vereinbarte neue Infektionsschutzgesetz ist auf skeptische Reaktionen gestoßen. Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelten am Donnerstag fehlende Grenzwerte zur Beurteilung der Überlastung im Gesundheitswesen. Kritik an Ausnahmen für geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher von Pflegeheimen von der dort geltenden Testpflicht äußerte die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen die Bundesländer ab 1. Oktober wieder generelle Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften anordnen können. Zudem sind dann erweiterte Corona-Schutzmaßnahmen möglich, wenn ein Land befürchtet, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Konkrete einheitliche Schwellenwerte gibt es dafür jedoch nicht.
"Ich begrüße, dass das Infektionsschutzgesetz ab Herbst den Ländern weiterhin Möglichkeiten bietet, um aktiv gegen Corona-Wellen vorzugehen", sagte dazu der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Unklar bleibt aber noch immer, anhand welcher Indikatoren tatsächlich Gefährdung festgestellt werden muss."
Kritik daran übte in der "Welt" auch der Virologe Hendrik Streeck. Er warnte angesichts der unklaren Entscheidungslage vor einem "Flickenteppich an Maßnahmen" und einem "Überbietungswettbewerb" zwischen den Ländern.
Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte der Funke Mediengruppe, an diesem Punkt bleibe das Corona-Schutzkonzept "leider noch im Vagen". Es sei jedoch wichtig, "dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind". Der Ärztepräsident lobte aber die Absage an pandemiebedingte Schulschließungen.
Der Deutsche Lehrerverband begrüßte, dass die Länder nach den Plänen der Ampelkoalition künftig in Schulen ab der fünften Klasse wieder eine Maskenpflicht verhängen können, um den Präsenzbetrieb bei einer heftigen Infektionswelle aufrecht erhalten zu können. "Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar", sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, den RND-Zeitungen.
Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, warnte in der "Rheinischen Post" vor "zu kleinteiligen Maßnahmen". "Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll."
"Wir brauchen ein Gesetz, das die Menschen verstehen und die Behörden umsetzen können", verlangte auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. Er forderte in den Funke-Zeitungen vom Bund auch Klarheit darüber, ob es im Herbst wieder kostenlose Bürgertests für alle geben werde und wie es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergehe.
"Das neue Infektionsschutzgesetz macht die alten Fehler", warf der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Regierung vor. Diese solle endlich die Realität zur Kenntnis nehmen, "dass auch Geimpfte und Genesene andere anstecken können".
Insgesamt positiv äußerte sich die Arbeiterwohlfahrt. "Die Bundesregierung zeigt sich bei der Pandemiebekämpfung endlich wieder handlungswillig und schafft die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung – das ist sehr gut", erklärte Awo-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. Auch sie kritisierte jedoch die vorgesehenen Ausnahmen von der Testpflicht und drängte auf die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests.
Generell gegen neue Einschränkungen zum Schutz vor der Pandemie wandte sich AfD-Fraktionschefin Alice Weidel.
Ch.Lefebvre--CPN