-
BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
Deutsche Bank meldet Rekordgewinn
-
BGH verhandelt noch einmal über Zitate aus Buch über Helmut Kohl
-
Bundesnetzagentur: Gasversorgung trotz historisch niedriger Füllstände gesichert
-
Gewerkschaften drohen mit Streiks gegen geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
-
KI-Investitionen zahlen sich aus: Tech-Konzerne mit starken Gewinnsteigerungen
-
Skeptische Käufer: Tesla-Gewinn bricht im vierten Quartal ein
-
Bericht: SpaceX plant Börsengang vor Musks Geburtstag im Juni
-
US-Notenbank Fed hält Leitzins stabil
-
Bundesregierung verschiebt Ausschreibung für neue Offshore-Anlagen
-
Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 und 2027 nach unten
-
Amazon streicht weitere 16.000 Stellen
-
Geldwäsche-Verdacht: Staatsanwaltschaft durchsucht Standorte der Deutschen Bank
-
Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 nach unten
-
Tourismusförderung: Wirtschaftsministerium will flexiblere Arbeitszeiten noch 2025
-
Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn
-
Finanzmärkte: Bafin sieht Risiken für "plötzliche Markt- und Preiskorrekturen"
-
Ländervergleich: Mobilfunktarife mit geringem Datenvolumen sind hierzulande günstig
-
Vergleichsportal: Gaspreise für Neukunden auf tiefstem Stand seit 20 Monaten
-
Technologieriese ASML verbucht kräftiges Gewinnplus - und streicht Stellen
-
Dollar sackt weiter ab - Euro-Kurs übersteigt symbolische Schwelle von 1,20 Dollar
-
Frauen beginnen häufiger ein MINT-Studium - neuer Höchststand
-
Verbraucherstimmung hellt sich zu Jahresbeginn auf
-
Antrag an Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter
-
Bahn und GDL setzen Tarifverhandlungen fort
-
Wirtschaftsministerin Reiche stellt Jahreswirtschaftsbericht vor
-
US-Notenbank Fed: Stabiler Leitzins erwartet
-
Venezuelas Übergangspräsidentin: USA geben eingefrorene Vermögenswerte frei
-
Panasonic Image Adjust Pro optimiert Produktions-Workflows durch intelligente Kamerasteuerung
-
"Trend-Studie Contact Center 2026": Weder Krise noch Revolution
-
MyWage erreicht 500.000 Kunden im Fintech-Sektor
-
Studie: Offenbar hunderte Missbrauchsfälle bei christlichem Pfadfinderverband
-
"One Battle After Another" und "Blood & Sinners" bei Bafta-Nominierungen vorn
-
Branche warnt: 2030-Ziel bei Offshore-Windenergie wird verfehlt
-
Mineralwasserverbrauch steigt auf fast 129 Liter pro Kopf und Jahr
-
Linnemann zu CDU-Vorstoß für Teilzeit: "Geht am Kern der Debatte vorbei"
-
Zahl der Zwangs-Abschiebungen aus Frankreich stieg 2025 deutlich an
-
KfW-Studie: Strom aus Wind und Sonne ergänzen sich sehr gut
-
Europäische Raumfahrt: Ministerin Bär fordert mehr Beteiliung der Privatwirtschaft
-
Einsparungen von halber Milliarde: Bahn-Chefin Palla will Konzernleitung verschlanken
-
Deutschlandticket: Trotz Preiserhöhung keine Kündigungswelle
-
Puma bekommt chinesischen Großaktionär
-
EU-Neuwagenmarkt 2025 gewachsen - Deutliches Plus bei Hybrid- und E-Autos
-
Charlotte Casiraghi veröffentlicht erstes eigenes Buch
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks an über 20 Universitätskliniken
-
Blick auf Auslandsgeschäft "etwas zuversichtlicher": Exporterwartungen steigen
-
Junge Frauen und Einwanderer im Job häufiger überqualifiziert
-
Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos und Hybride als reine Verbrenner
-
Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos als Verbrenner
-
Verbändebündnis warnt vor Einschnitten bei Solarstromförderung
Verweigerte Zusatzstunde: Kündigung von Lehrerin in Sachsen-Anhalt rechtens
Die Kündigung einer Grundschullehrerin in Sachsen-Anhalt wegen einer verweigerten zusätzlichen Pflichtstunde ist rechtens. Das entschied das Arbeitsgericht Stendal am Donnerstag und wies eine Klage der Pädagogin ab, wie ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Halle mitteilte. (1 Ca 556/23)
Eine 2023 für fünf Jahre eingeführte Regelung sieht vor, dass Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt jede Woche eine zusätzliche Unterrichtsstunde erteilen müssen, die auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausbezahlt werden kann. Ab dem Schuljahr 2033/2034 sollen die Stunden dann abgebaut werden können. So will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken.
Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrerinnen und Lehrer, ältere Beschäftigte über 62 Jahre und befristet beschäftigte Kräfte sind von der Regelung ausgenommen. Die Klägerin, die seit 33 Jahren als Grundschullehrerin im Landesdienst von Sachsen-Anhalt arbeitet, verweigerte die Zusatzstunde und wurde abgemahnt. Schließlich wurde ihr im September 2023 fristlos und zusätzlich fristgemäß zum März 2024 gekündigt.
Beide Kündigungen waren Gegenstand des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht. Dieses entschied nun, dass die Verweigerung der zusätzlichen Pflichtstunden trotz vorheriger Abmahnung rechtswidrig war und daher die ordentliche Kündigung zum März dieses Jahres gilt. Die zunächst ausgesprochene fristlose Kündigung erklärte das Gericht hingegen für unwirksam.
Im März hatte sich bereits das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt mit der Zusatzstunde beschäftigt. Es erklärte die vorübergehende Mehrarbeit für rechtens und wies die dagegen gerichteten Anträge zweier Lehrer ab. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
P.Schmidt--CPN