-
Samsung: Operativer Gewinn steigt um mehr als 1800 Prozent
-
Deutsche Bahn stellt Halbjahreszahlen vor
-
"Bild": Deutsche Bahn macht erstmals seit sieben Jahren wieder Gewinn
-
Nach BBC-Doku: Schauspieler Jared Leto weist Vorwürfe sexueller Gewalt zurück
-
"Familienstreit" bei der Fed: US-Notenbank lässt Leitzins vorerst unverändert
-
Brasiliens Justiz untersucht Video mit KI-Bild von Ex-Präsident Bolsonaro
-
Protest gegen neue Kategorie für asiatischen Pop: Band BTS will keinen Grammy
-
OpenAI: Unkontrollierter KI-Hackerangriff war größer als angenommen
-
Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen
-
Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland
-
Förder-Aus für kleine PV-Anlagen - Reiche: Schluss mit "rundum sorglos"
-
Russland schreibt Telegram-Chef Durow international zur Fahndung aus
-
Auf Hitze folgen Unwetter: Regional starke Gewitter bei hohen Temperaturen erwartet
-
Mehr Raketenstarts: Trump-Regierung will Umweltschutz für Raumfahrt aufweichen
-
Nach Anschlag in Berlin: Doppelt so viele Polizisten bei CSD in Hamburg
-
Industrie begrüßt umstrittene Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche
-
Verband kritisiert Unterfinanzierung von Essen in Pflegeheimen
-
Weniger Stellenabbau: Arbeitsmarkt stabilisiert sich laut Ifo-Institut leicht
-
BASF treibt Jobabbau voran - 7000 Stellen weltweit gestrichen
-
Unternehmenskreise: BMW will bis Ende 2027 bis zu 8000 Jobs abbauen
-
Staatliche Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland steigt auf mehr als 31.000 Euro
-
Russische Medien: Telegram-Chef Durow zur internationalen Fahndung ausgeschrieben
-
Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche im Bundeskabinett
-
USA verbieten Einfuhr von humanoiden Robotern aus dem Ausland
-
US-Regierung will Raumfahrtsektor von Umweltvorschriften befreien
-
24 Stunden in der Luft: Airbus A350 landet nach Rekordflug in Frankreich
-
Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland vielerorts aufgehoben oder gelockert
-
Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig
-
Merz fordert "zwingend" hunderte Milliarden Euro Einsparungen beim EU-Haushalt
-
Coca-Cola meldet starkes Gewinnplus dank der Fußballweltmeisterschaft
-
Frankreich: Neuer Nationaltrainer Zidane will gegen Rassismus im Fußball kämpfen
-
Noroviren in Tiefkühlbeeren: Verbraucherschützer fordern Warnhinweise
-
Griechischer Regierungschef erfreut über Erfolg von Christopher Nolans "Die Odyssee"
-
Neue Hitzewelle erreicht Deutschland: Temperaturen bis 39 Grad möglich
-
Chinas Erfolge in der Chipindustrie: Kursverluste bei Halbleiterfirmen weltweit
-
Bundesregierung kann Klimawirkung von neuem Heizungsgesetz weiter nicht beziffern
-
Ölpreise als Treiber: E-Auto-Markt in Europa erreicht laut Studie neues Allzeithoch
-
Hitzewelle Ende Juni: 90 Prozent mehr Eis und 77 Prozent mehr Wasser verkauft
-
SPD will Verbot von Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Grundgesetz
-
Dank Rückzahlung von US-Zöllen in Millionenhöhe: Philips steigert Gewinn
-
Verdoppelte Gewinne: Oxfam fordert "gerechte" Besteuerung großer Ölkonzerne
-
BitMart تحت الضغط: لم يتم الإفراج عن 22,000 USDT و930,000 SNC بعد مرور 48 ساعة – هل تعاني BitMart من نقص في الأموال؟
-
BitMart 面臨壓力:22,000 USDT 和 930,000 SNC 在 48 小時後仍未解凍——難道 BitMart 資金不足?
-
BitMart под давлением: 22 000 USDT и 930 000 SNC не разблокированы по истечении 48 часов — у BitMart не хватает средств?
-
BitMart unter Druck: 22.000 USDT und 930.000 SNC nach 48 Stunden nicht freigegeben – fehlen BitMart die Mittel?
-
Probleme im China-Geschäft: Absatz von Mercedes im zweiten Quartal gesunken
-
IWF-Chefin lobt bei Besuch in Argentinien Mileis Reformkurs
-
Nach KI-Hackerangriff: Mehr als 30 US-Techfirmen gründen Sicherheitsallianz
-
Porsche baut 5000 Stellen ab - Audi senkt Umsatzprognose für 2026
-
Porsche baut bis 2035 weitere 5000 Stellen ab
Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus
Wenn Eltern für ihr Kind keinen Betreuungsplatz finden, können sie auch die vier zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate des Elterngeld Plus nicht bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Ob in einer solchen Konstellation wegen des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ein Schadenersatzanspruch gegen die jeweilige Kommune bestehen kann, hatten die Kasseler Richter nicht zu entscheiden. (Az. B 10 EG 1/23 R und B 10 EG 2/23 R)
Das Elterngeld Plus ist eine Alternative zum regulären Elterngeld - insbesondere für Paare, die beide Zeit zur Kinderbetreuung aufwenden wollen. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer Betreuungseinrichtung ist und die Eltern nicht oder jeweils höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Zahlungen sind generell halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, dafür gibt es das Elterngeld Plus jedoch für bis zu 28 statt für bis zu 14 Monate.
Arbeiten beide Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kommen laut gesetzlicher Regelung vier Monate sogenannter Partnerschaftsbonus dazu. Dieser Bonus ist auch im Anschluss an das reguläre Elterngeld möglich.
So lag der Fall hier. Die klagenden Eltern aus Mainz hatten 14 Monate Basiselterngeld bezogen. Für den 15. bis 18. Lebensmonat ihres Kindes wollten sie die vier Bonusmonate des Elterngeld Plus anschließen. Dies hatte die Stadt Mainz zunächst auch so bewilligt.
Für ihren schwerbehinderten, an einer Entwicklungsstörung und einem Anfallsleiden leidenden Sohn hatten die Eltern aber noch keinen Betreuungsplatz gefunden. Die Stadt hatte diesen erst ab dem 26. Lebensmonat des Kindes angeboten. Die ursprünglich erfolgte Bewilligung der Bonusmonate nahm sie deshalb wieder zurück.
Die Klagen beider Eltern hiergegen blieben ohne Erfolg. Mit den Bonusmonaten habe der Gesetzgeber eine partnerschaftliche Rollenverteilung unterstützen und den Wiedereinstieg beider Eltern in den Beruf erleichtern wollen. Dies sei nicht erfüllt, wenn ein Elternteil zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben müsse.
Die obersten Sozialrichter wiesen aber darauf hin, dass sich aus dieser Situation Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Mainz ergeben könnten. Zuständig für die Klärung seien allerdings die Zivilgerichte. Ein solcher Schadenersatzanspruch könnte dann neben dem Elterngeld Plus auch noch den entgangenen Lohn umfassen.
M.Mendoza--CPN