-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Bundestag beschließt Rentenpaket mit Kanzlermehrheit - Aufatmen in Koalition
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025
-
Fledermaus an Düsseldorfer Flughafen "notgelandet" - Zoll rettet geschütztes Tier
-
Wadephul erwartet geschlossenes Votum der Koalitionsfraktionen für Rentenpaket
-
Medienberichte: Netflix könnte Warner Bros Discovery übernehmen
-
Reparaturen in Zeiten von Handwerkermangel: BGH prüft Pflicht für mehrere Angebote
-
Tiktok will australisches Social-Media-Verbot für Kinder umsetzen
-
Weiteres Plus bei den Aufträgen für die Industrie im Oktober
-
Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn unverändert bei 16 Prozent
-
Leon Baroomand: Remote Masterclass für finanzielle Freiheit
-
US-"Kriegsminister": Kritik an Hegseth wird lauter
-
Tarifeinigung für deutsche Seeschifffahrt: Heuern für Seeleute steigen
-
Europäische Rundfunkunion berät nach Boykott-Drohungen gegen Israel über nächsten ESC
-
Polizei findet Besitzer von toter Riesenschlange in Nordrhein-Westfalen
-
Studie: Eigenverbrauch von Solarstrom in Deutschland stark gestiegen
-
Italien: 13 Luxusmarken wegen Ausbeutung bei Zulieferern im Visier der Justiz
-
EU-Einigung auf Unterstützung für Winzer und Kennzeichnung für alkoholfreie Weine
-
Deutsche Bahn und Eurostar wollen Direktverbindung von Deutschland nach London
-
Erster Film als Regisseurin mit Drehbuch ihres Sohnes: Kate Winslet mächtig stolz
-
Gentechnik: Agrarindustrie begrüßt EU-Einigung - Kritik von Umweltschützern
-
Türkei: Russland und Ukraine sollen Energie-Infrastruktur aus Krieg heraushalten
-
EU-Verkehrsminister erteilen jährlicher TÜV-Pflicht für ältere Autos eine Absage
-
"Handelsblatt": Bahn-Chefin Palla plant Halbierung des DB-Topmanagements
-
EU-Kommission geht wegen KI-Funktionen auf Whatsapp gegen Mutterkonzern Meta vor
-
Ifo: Geschäftsklima stagnierte 2025 - Unternehmen "nüchtern und besorgt"
-
Mehr E-Autos als Diesel auf Norwegens Straßen
-
Monaco soll Michael-Jackson-Museum bekommen - mit Gemälden des Stars
-
Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz
-
Einzelhandel unter Druck: Zahl der Insolvenzen nähert sich Negativrekord
-
EU-Kommission treibt Kapitalmarktunion voran
-
U-Bootbauer TKMS nach Abspaltung von Thyssenkrupp in MDax aufgenommen
-
Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz für "Miss Moneypenny"
-
Facebook- und Instagram-Mutter Meta startet mit Ausschluss von Nutzern unter 16 in Australien
-
EU-Verhandler einigen sich auf Lockerungen der Gentechnik-Regeln
-
Dreitägiger Staatsbesuch: Steinmeier mit großem Prunk in Großbritannien empfangen
-
Vorfahrt für Verbrenner: Trump lockert Emissionsregeln für Autos
-
Rakete von Amazon-Gründer: Zwei Deutsche für Flug ins All vorgesehen
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
H.Cho--CPN