-
Atomstromproduktion in mehreren Ländern wegen niedriger Flusspegel unter Druck
-
DWD: Juli war außergewöhnlich warm und trocken - Gewitter zu Monatsende
-
Russland setzt Telegram-Chef Durow auf "Terroristen"-Liste
-
Niedrigwasser belastet Wirtschaft - Bauindustrie fordert "Klima-Fitnessprogramm"
-
Inflationsrate steigt im Juli auf voraussichtlich 2,8 Prozent
-
Schwere Waldbrände in Türkei und Griechenland - Auch Urlaubsorte betroffen
-
Fifa-Pläne für Teilverkauf von Fußball-WM sorgen für Kritik in deutscher Politik
-
Adidas steigert Umsatz - doch WM-Werbekampagne schmälert Gewinn
-
Türkei meldet landesweit 115 Waldbrände - 110 davon unter Kontrolle
-
Umfrage: Mehrheit von Deutschen postet Urlaubsbilder in sozialen Netzwerken
-
Deutsche Bahn macht im ersten Halbjahr 147 Millionen Euro Gewinn
-
Autokonzern Stellantis zurück im Gewinnbereich - Absätze deutlich gesteigert
-
Schäden durch Blitze 2025 gesunken - Durchschnittliche Schadenssumme steigt aber
-
Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal voraussichtlich um 0,2 Prozent gewachsen
-
Höhere Ölpreise: Shell verdreifacht Quartalsgewinn
-
RKI: Bereits fast 10.000 Hitzetote in diesem Sommer
-
Samsung: Operativer Gewinn steigt um mehr als 1800 Prozent
-
Deutsche Bahn stellt Halbjahreszahlen vor
-
"Bild": Deutsche Bahn macht erstmals seit sieben Jahren wieder Gewinn
-
Nach BBC-Doku: Schauspieler Jared Leto weist Vorwürfe sexueller Gewalt zurück
-
"Familienstreit" bei der Fed: US-Notenbank lässt Leitzins vorerst unverändert
-
Brasiliens Justiz untersucht Video mit KI-Bild von Ex-Präsident Bolsonaro
-
Protest gegen neue Kategorie für asiatischen Pop: Band BTS will keinen Grammy
-
OpenAI: Unkontrollierter KI-Hackerangriff war größer als angenommen
-
Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen
-
Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland
-
Förder-Aus für kleine PV-Anlagen - Reiche: Schluss mit "rundum sorglos"
-
Russland schreibt Telegram-Chef Durow international zur Fahndung aus
-
Auf Hitze folgen Unwetter: Regional starke Gewitter bei hohen Temperaturen erwartet
-
Mehr Raketenstarts: Trump-Regierung will Umweltschutz für Raumfahrt aufweichen
-
Nach Anschlag in Berlin: Doppelt so viele Polizisten bei CSD in Hamburg
-
Industrie begrüßt umstrittene Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche
-
Verband kritisiert Unterfinanzierung von Essen in Pflegeheimen
-
Weniger Stellenabbau: Arbeitsmarkt stabilisiert sich laut Ifo-Institut leicht
-
BASF treibt Jobabbau voran - 7000 Stellen weltweit gestrichen
-
Unternehmenskreise: BMW will bis Ende 2027 bis zu 8000 Jobs abbauen
-
Staatliche Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland steigt auf mehr als 31.000 Euro
-
Russische Medien: Telegram-Chef Durow zur internationalen Fahndung ausgeschrieben
-
Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche im Bundeskabinett
-
USA verbieten Einfuhr von humanoiden Robotern aus dem Ausland
-
US-Regierung will Raumfahrtsektor von Umweltvorschriften befreien
-
24 Stunden in der Luft: Airbus A350 landet nach Rekordflug in Frankreich
-
Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland vielerorts aufgehoben oder gelockert
-
Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig
-
Merz fordert "zwingend" hunderte Milliarden Euro Einsparungen beim EU-Haushalt
-
Coca-Cola meldet starkes Gewinnplus dank der Fußballweltmeisterschaft
-
Frankreich: Neuer Nationaltrainer Zidane will gegen Rassismus im Fußball kämpfen
-
Noroviren in Tiefkühlbeeren: Verbraucherschützer fordern Warnhinweise
-
Griechischer Regierungschef erfreut über Erfolg von Christopher Nolans "Die Odyssee"
-
Neue Hitzewelle erreicht Deutschland: Temperaturen bis 39 Grad möglich
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
H.Cho--CPN