-
Schweizer stimmen gegen Begrenzung von Einwohnerzahl
-
Fratzscher: Mehr Frauen in Vollzeit könnten Rentensystem stabilisieren
-
Spahn pocht auf Reform von Arbeitszeitregeln - SPD will Arbeitnehmer stärken
-
Grüne befürchten Unterfinanzierung wichtiger Bahnprojekte
-
Trickdiebe tragen Kommode mit Gold- und Silberschmuck aus Wohnung von Seniorin
-
Generalsanierung beendet: Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg in Betrieb
-
Schweizer stimmen über Begrenzung der Bevölkerungszahl und Zivildienst ab
-
Bundesregierung wegen Reformen vor Sommerpause in Zeitdruck
-
Manövrierunfähiges Seebäderschiff vor Helgoland: Großeinsatz auf Nordsee
-
Bahnstrecke Hamburg-Berlin nach Sanierung wieder freigegeben: Erste Züge rollen
-
Gewerkschaft EVG: Italo-Einstieg könnte 16 Städte vom Fernverkehr abkoppeln
-
Bahnstrecke Hamburg-Berlin wird am Sonntag wiedereröffnet
-
Bericht: Mehr als 90 wichtige Bahnprojekte in Deutschland in Gefahr
-
Ukrainisches Akw Saporischschja wieder ans Netz gegangen
-
Kutschfahrt durch Stockholm: Schwedisches Königspaar feiert Goldene Hochzeit
-
Tausende Thailänder erweisen verstorbener Prinzessin Bha in Bangkok die letzte Ehre
-
Wirtschaftsweise Grimm und Arbeitgeberpräsident Dulger drängen auf Reformen
-
Kleiner Fahrplanwechsel der DB am Sonntag - Strecke Berlin-Hamburg im Fokus
-
Hunderte erwarten in Bangkok Ankunft des Trauerzugs mit Leichnam von Prinzessin Bha
-
Geburtstagsparade "Trooping the Colour" für König Charles III. in London
-
König Charles III. ehrt Oscarpreisträgerin Helen Mirren und andere Briten
-
David Beckham bekommt Stern auf Hollywoods "Walk of Fame"
-
Regierung in Kuba öffnet weitere Wirtschaftssektoren für Privatunternehmen
-
Kolumbianisches Schiff mit Hilfslieferungen erreicht Kuba
-
SpaceX-Aktie nach Börsenstart auf Höhenflug - Musk erster Billionär der Welt
-
EU einigt sich im Streit um Flugpassagierrechte - nur kleine Änderungen
-
Auftakt zum SpaceX-Börsengang: Musk stellt Mars-Mission in Aussicht
-
Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik
-
Tierorakel zu Fußballweltmeisterschaft vor erstem Deutschland-Spiel uneins
-
Franzosen nehmen Abschied von Ex-First Lady Bernadette Chirac
-
KI statt Krake: Fans setzen nun oft auf Tech statt Tier bei WM-Vorhersagen
-
Meister der strahlenden Farben: David Hockney mit 88 Jahren gestorben
-
Bildungsminister: Kinder in Umgang mit sozialen Medien stärken
-
Bundesrat billigt Apothekenreform - mehr Angebote für Kunden vorgesehen
-
Thailändische Prinzessin Bha nach Jahren im Koma gestorben
-
Stadt Brüssel verbietet Leihroller wegen zahlreicher Unfälle
-
Buckelwal lebte nach Freilassung noch mehrere Tage - Todesursache weiter unklar
-
Berliner Regierungskreise: Vorschlag zum EU-Haushalt "absolut enttäuschend"
-
Peking warnt vor "Spionage-Schildkröten" in Chinas Gewässern
-
Zahl der Firmenpleiten steigt im ersten Quartal um 6,5 Prozent
-
Tankrabatt senkt Inflation im Mai - Lebensmittelpreise kaum gestiegen
-
Thailand: Prinzessin Bha nach langem Krankenhausaufenthalt gestorben
-
IG Metall demonstriert in Berlin für die Zukunft der Stahlindustrie
-
Taylor Swift als jüngste Frau in die Hall of Fame der Songwriter aufgenommen
-
Höchste Juni-Temperatur aller Zeiten in der Antarktis gemessen
-
Eröffnungsshow und Auftaktspiel im Aztekenstadion: Fußball-WM hat begonnen
-
Rekord-Börsengang: SpaceX könnte noch mehr einnehmen als erwartet
-
Fußball-WM hat mit Eröffnungsfeier und erstem Spiel begonnen
-
G7-Vertreter beraten mit China über Abbau von Ungleichheiten
-
Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
H.Cho--CPN