-
DGB-Chefin Fahimi droht mit Protesten gegen Sozialreformen
-
CDU-Wirtschaftsrat: Klingbeils Etat-Entwurf "finanzpolitisches Armutszeugnis"
-
Britischer König Charles III. besucht Gedenkstätte für 9/11-Opfer in New York
-
Klingbeil rechtfertigt hohe Neuverschuldung
-
Trump erwägt monatelange Hafenblockade und droht Iran im Atomstreit
-
Neues Heizungsgesetz verzögert sich: Regelung im aktuellen Gesetz soll ausgesetzt werden
-
Bafög-Reform: Koalition einig bei Finanzierung
-
Designierter Fed-Chef Warsh nimmt erste Hürde im US-Senat
-
Gesundheitliche Gründe: Thomas Gottschalk verschiebt Rückkehr auf Bühne bis Herbst
-
Energiepreisschock: Inflationsrate steigt im April auf 2,9 Prozent
-
Buckelwal: Backhaus dankt Beteiligten von Rettungsmission
-
Deutscher Benjamin Weber bei Oscars für technische Leistungen prämiert
-
Warken: Zuckerabgabe förderlich für die Gesundheit
-
Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant
-
Im Hitzestress: Europa erwärmt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente
-
König Charles III. setzt US-Staatsbesuch in New York fort
-
Studie: Zerstörung tropischer Regenwälder 2025 nach Rekordjahr leicht zurückgegangen
-
Kabinett beschließt Anstieg der Renten um 4,24 Prozent zum 1. Juli
-
Woidke sieht Rohölversorgung von PCK Schwedt im Mai zu 80 Prozent gesichert
-
Von der Leyen: Kreml verhängt "digitalen eisernen Vorhang" in Russland
-
Reform für mehr Mieterschutz im Kabinett
-
Unter-13-Jährige auf Instagram und Facebook: Brüssel wirft Meta fehlende Alterchecks vor
-
Papagei büxt in Nordrhein-Westfalen aus und fliegt in fremde Wohnung
-
Gewinn von Mercedes-Benz schrumpft im ersten Quartal
-
Reisepässe mit Trump-Porträt: US-Außenministerium kündigt Sonderedition an
-
Studie: Homeoffice weiterhin bei jedem fünften Jobangebot eine Option
-
Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Schnieder soll Check-In am Flughafen beschleunigen
-
EU-Parlament stimmt über Lockerungen der Regeln für Chemikalien in Kosmetika ab
-
Bundeskanzler Merz eröffnet Nationale Maritime Konferenz in Emden
-
US-Notenbank Fed: Unveränderter Leitzins erwartet
-
Autonome Eismessung: TOUGHBOOK 40 unterstützt Forschungsprojekt POLARIS
-
König Charles III. ruft USA zum Zusammenhalt mit westlichen Verbündeten auf
-
Frachtkahn mit Buckelwal tritt Weg in Richtung offenes Meer an
-
Lob für Innovationskraft: Bundesregierung will auf ukrainische Waffen setzen
-
Vereinigte Arabische Emirate kündigen Austritt aus der Opec an
-
Transport in Richtung Nordsee geplant: Buckelwal in Frachtkahn geschwommen
-
Verbraucherschützer begrüßen Zuckerabgabe
-
Mitteilung: Vereinigte Arabische Emirate wollen zum 1. Mai aus Opec austreten
-
Studie: Soziale Herkunft entscheidend für Bildungschancen - Jungen im Nachteil
-
Buckelwal vor Ostseeinsel Poel in Frachtkahn geschwommen - Weitertransport geplant
-
Verdi ruft für Donnerstag und Samstag zu Warnstreiks bei der Postbank auf
-
Billionen-Haushalt der EU ab 2028: EU-Parlament fordert höheres Budget
-
Drei junge Menschen bewusstlos in Wohnung in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Rebel Wilson wegen Verleumdung ihrer Darstellerin bei Regie-Debüt vor Gericht
-
König Charles III. will in Washington zu US-britischer "Versöhnung" aufrufen
-
Energieriese BP verbucht kräftiges Gewinnplus
-
Deutscher Wohlstand unter Druck: Studie sieht großen Reformbedarf
-
Einzelhandel erwartet Ausgaben von einer Milliarde Euro für Muttertagsgeschenke
-
Abtransport von Buckelwal in offenes Meer kann Backhaus zufolge starten
-
Ausgaben für Pflege haben sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt
Gericht: Berliner Clanchef muss knapp 1,8 Millionen Euro an Rapper Bushido zahlen
Der bekannte Berliner Clanchef Arafat A.-C. muss einem Gerichtsbeschluss zufolge knapp 1,8 Millionen Euro an den früher geschäftlich eng mit ihm verbundenen Rapper Bushido zahlen. Das Berliner Kammergericht wies die Berufung von A.-C. gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2023 nach Angaben vom Mittwoch ab. Der zwischen A.-C. und Bushido geschlossene Managementvertrag war dem Beschluss zufolge sittenwidrig, weil er den Künstler unangemessen benachteiligte.
Der Berliner Hiphopper Bushido, der als ein Wegbereiter des sogenannten Gangsterraps in Deutschland gilt, hatte gemeinsam mit A.-C. und anderen im Jahr 2004 das Musiklabel Ersguterjunge gegründet. Beide unterhielten vielfältige geschäftliche Beziehungen, überwarfen sich allerdings 2018 komplett. Es kam deshalb später zu diversen Gerichtsverfahren, auch mit strafrechtlichem Hintergrund. 2024 sprach das Berliner Landgericht A.-C. vom Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung Bushidos frei.
In dem nun vom Kammergericht entschiedenen Zivilprozess ging es um wechselseitige Klagen zwischen beiden Beteiligten wegen der Aufteilung früherer Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit Bushidos. Der als Manager des Rappers fungierende A.-C. hatte ursprünglich 840.000 Euro von dem Musiker gefordert, während dieser im Gegenzug auf Rückzahlung von Managementgebühren in Höhe von etwa 1,78 Millionen Euro klagte.
Das Landgericht wies die Forderung von A.-C. ab, während es die Klage Bushidos als begründet ansah. Das Berliner Kammergericht bestätigte das in seiner nun bekanntgegebenen Entscheidung vom Dienstag und verurteilte A.-C. im Berufungsverfahren zur Zahlung der Summe. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig. A.-C. kann versuchen, in Revision zu gehen.
Laut Kammergericht argumentierte A.-C., er habe 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet. Der zuständige Senat wies dies wie zuvor das Landgericht aber als haltlos ab. "Nichts" spreche dafür, erklärte das Oberlandesgericht des Bundeslands Berlins weiter.
Ein 2007 schriftlich fixierter und von dem mit einer Generalvollmacht ausgestattete A.-C. eigenmächtig ergänzter Managementvertrag sei zudem nichtig, weil er sittenwidrig sei. Er schränke die wirtschaftlichen und künstlerischen Entscheidungsspielräume des Musikers inakzeptabel ein.
Demnach war Bushido laut Vertrag etwa nicht mehr befugt, mit Blick auf seine künstlerische Tätigkeit "selbst rechtsgeschäftlich zu handeln". Nur das Management habe das gedurft. Laut Gericht sah das Dokument zudem "ein erhebliches Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung" vor.
Es war nicht der einzige Rechtsstreit zwischen dem Rapper und seinem ehemaligen Manager um Vermögensfragen. Bereits im Sommer 2024 entschied das Oberlandesgericht im brandenburgischen Brandenburg an der Havel, dass Bushido A.-C. zu Recht aus einer für gemeinsame Immobiliengeschäfte in der Gemeinde Rüdersdorf gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschlossen hatte.
Hintergrund war nach früheren Angaben eine nicht von Bushido autorisierte Abbuchung von 180.000 Euro vom Firmenkonto. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem weiteren Strafprozess gegen A.-C. und einen weiteren Angeklagten wegen Prozessbetrugs durch falsche Dokumente. Dies bestätigte sich aber nicht, es kam zu einem Freispruch.
Rechtskräftig wurde dagegen eine Geldstrafe, zu der A.-C. im Zuge des Berliner Strafprozesses wegen der mutmaßlichen Erpressung Bushidos verurteilt worden war, weil er ohne dessen Wissen heimlich Audioaufnahmen von Treffen mit dem Rapper gemacht hatte. Er wurde wegen einer Verletzung der Vertraulichkeit des Worts zur Zahlung von 81.000 Euro verurteilt.
St.Ch.Baker--CPN