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Pläne für Hamburger Hafenautobahn müssen noch einmal geprüft werden
Der geplante Neubau eines Abschnitts der Autobahn 26-Ost in Hamburg muss noch einmal auf seine Klimaverträglichkeit abgeklopft werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob den Planfeststellungsbeschluss für die sogenannte Hafenautobahn am Mittwoch zwar nicht auf - entschied aber, dass er nicht ausgeführt wird. Verschiedene Trassenvarianten müssten zumindest grob auf die Folgen für die nationalen Klimaschutzziele untersucht werden. (Az. 9 A 2.24 und 9 A 4.24)
Die A26-Ost soll die A7 und die A1 verbinden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagte unter anderem der Hamburger Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland. Die Klage hatte nun zum Teil Erfolg. Bei der bislang geplanten Variante würden etwa 18,5 Hektar hochwertige Böden, überwiegend Niedermoorböden, bebaut, erklärte das Gericht.
Die Klimabilanz anderer Trassen könne positiver sein. Es sei nicht völlig ausgeschlossen, dass nach einer nochmaligen Prüfung eine andere Route gewählt würde. Die zweite ursprünglich in Betracht gezogene Variante sei auch kürzer und damit billiger.
C.Smith--CPN