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VW-Manager scheitern mit Klage auf Gehaltserhöhung
Außertariflich beschäftigte VW-Angestellte sind mit einer Klage für eine Gehaltserhöhung gescheitert. Das Landesarbeitsgericht von Niedersachsen wies laut Mitteilung vom Donnerstag mehrere Klagen ab, in denen Beschäftigte "vorrangig aus Managementkreisen" von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung gefordert hatten. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Hannoveraner Gericht aber zu.
Der Volkswagen-Konzern hatte im März 2023 mitgeteilt, dass die vereinbarten Tarifabschlüsse im Wesentlichen auch an die Mitglieder der Managementkreise sowie für außertariflich Beschäftigte weitergegeben würden. Den ersten Teil der vorgesehenen Inflationsausgleichsprämie und die Tariflohnerhöhung für 2023 erhielten diese dann auch.
Im Februar 2024 erklärte der Konzern dann unter Verweis auf nötige Einsparungen, den zweiten Teil der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro sowie die ab Mai vorgesehene Tariflohnerhöhung von 3,3 Prozent nicht an außertariflich Beschäftigte weiterzugeben. Es gebe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat.
Klagen dagegen wurden zunächst vom Arbeitsgericht Braunschweig in drei Verfahren vollständig abgewiesen, wie das Landesarbeitsgericht mitteilte. In einem Verfahren wurde der Anspruch auf Zahlung des zweiten Teils der Inflationsausgleichsprämie bejaht. In Berufung wies das Landesarbeitsgericht nun die Klagen insgesamt ab. Die Zusagen des Unternehmens an die Manager sei "betriebsvereinbarungsoffen" getroffen worden und habe daher auch wieder geändert werden können.
A.Agostinelli--CPN