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BGH urteilt über Haftungsvergleiche von VW mit früheren Managern
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über Vereinbarungen, die Volkswagen mit früheren Managern im Dieselskandal schloss. Gegen die Zahlung einer festen Summe wurden der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, von weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. Dagegen klagten Aktionärsvereinigungen. (Az. II ZR 154/23)
Die Hauptversammlung hatte während der Pandemie im Juli 2021 über die Haftungsvergleiche entschieden. Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und Stadler 4,1 Millionen Euro, spezielle Haftpflichtversicherungen für Führungskräfte etwa 270 Millionen Euro. Der Konzern war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Manager ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hätten. Der Abgasskandal um manipulierte Dieselmotoren war 2015 bekannt geworden.
H.Cho--CPN