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Bundesrat fordert Änderung von Grundgesetz zum Schutz sexueller Minderheiten
Die Bundesländer wollen ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz festschreiben. Der Bundesrat beschloss auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Sexuelle Minderheiten würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.
Für die Festschreibung des Verbots soll der Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt werden. Dieser Artikel beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote - etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube. Dieser Katalog soll nun um das Merkmal sexuellen Identität erweitert werden.
Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe einen stabilen Schutz, der unabhängig sei von aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen, heißt es in der Begründung zu dem Vorstoß. Die Hürden für eine Grundgesetzänderung sind allerdings hoch: Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat sind dafür Zweidrittelmehrheiten nötig.
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), begrüßte den Vorstoß des Bundesrats. "Die breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg verdeutlicht den Willen, sich ernsthaft mit einer Ergänzung in Artikel 3 des Grundgesetzes auseinanderzusetzen", sagte Koch der "Rheinischen Post". "Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar, insbesondere den unionsgeführten Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen, die diese Initiative gestartet haben."
Lob kam auch vom Verband LSVD*-Verband Queere Vielfalt. In einer Zeit, in der Queerfeindlichkeit nachweislich steige, sei dieses Zeichen des Bundesrates für sexuelle Minderheiten "von besonderer Bedeutung", erklärte Vorstandsmitglied Alexander Vogt. Bei der Einführung des Grundgesetzes seien Schwule, Lesben und andere sexuelle Minderheiten in Artikel 3 "als verfolgte Gruppe im Nationalsozialismus bewusst ausgelassen", kritisierte Vogt. "Dieser historische Fehler muss nach 76 Jahren endlich korrigiert werden."
C.Peyronnet--CPN