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Dieselskandal: Französische Justiz macht mit Urteil zu Verjährungsfrist Weg frei für neue Klagen
Zehn Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat die Justiz in Frankreich erstmals über die Verjährungsfrist für Zivilklagen entschieden - und damit den Weg für neue Klagen frei gemacht. Der Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs kann dessen Kauf fünf Jahre lang nach Bekanntwerden des Fehlers anfechten - und nicht nur fünf Jahre nach dem Kauf, wie der Kassationsgerichtshof in Paris am Mittwoch urteilte.
Das Gericht gab damit einem Fahrzeugkäufer Recht, der mehr als fünf Jahre nach dem Kauf seines Autos über die Manipulation seines Motors informiert worden war. Der Käufer sei beim Einreichen seiner Klage "noch innerhalb der Frist" gewesen, erklärte das Gericht nun. Es argumentierte, dass die Fünf-Jahres-Frist "nicht mit der Lieferung" des Fahrzeugs begonnen habe, sondern "mit dem Erhalt des Schreibens", in dem er über die Rückrufaktion informiert wurde.
Der Diesel-Skandal war im September 2015 öffentlich geworden, als der größte deutsche Autokonzern Volkswagen eingestanden hatte, bei Millionen Diesel-Fahrzeugen getrickst zu haben, um bei Abgastests die Grenzwerte einzuhalten. Bei bestimmten Dieselmotoren der Marken Volkswagen, Seat, Audi und Skoda war demnach eine illegale Software verbaut worden, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Weltweit waren nach Konzernangaben elf Millionen Autos betroffen.
Seitdem wurden mehrere Prozesse auch gegen weitere Hersteller angestrengt. In Frankreich hat die Staatsanwaltschaft bisher vier Verfahren wegen Betrugs eingeleitet: Im Februar erhob die Staatsanwaltschaft Klage gegen Volkswagen. Sie wirft dem Unternehmen vor, dass wegen des Dieselskandals fast einer Million Autofahrern in Frankreich Kosten durch Inspektionen und Reparaturen entstanden seien. Ins Visier der Justiz gerieten zudem die französischen Autofirmen Peugeot-Citroën und Renault und der italienische Autobauer Fiat.
Ch.Lefebvre--CPN