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Gericht weist Klage gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen in Hildesheim zurück
Die Klage eines Manns gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen in der niedersächsischen Stadt Hildesheim ist abgewiesen worden. Sie sei an der Klagebefugnis gescheitert, weil der Kläger aus Sicht des Verwaltungsgerichts Hannover durch die Ampeln nicht in seinen eigenen Rechten verletzt werde, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
In Hildesheim leuchten seit dem 19. Juli an 14 Ampeln bei Grün gleichgeschlechtliche Paare auf, über deren Köpfen ein kleines Herz zu sehen ist. Der Kläger fühlte sich dadurch unter anderem in seinem Recht auf Gleichbehandlung als Mann eingeschränkt. Dies sah die Kammer nach Angaben der Gerichtssprecherin anders, weil auch Männer auf den Ampeln zu sehen sind.
Auch das vom Kläger angeführte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sah die Kammer nicht beschnitten, weil auf den Ampeln alle möglichen Paarkonstellationen dargestellt seien und diese zudem die gesellschaftliche Realität widerspiegelten. Ähnlich sah es die Kammer bei der vom Kläger vorgebrachten Einschränkung seiner Kindererziehung. Die Kinder des Klägers seien täglich mit der gesellschaftlichen Realität gleichgeschlechtlicher Paare konfrontiert, daher könne auch davon keine Rede sein.
X.Cheung--CPN