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Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren - das entschied das Amtsgericht Hannover im Fall einer Räumungsklage. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dies sei hier der Fall, denn die Beklagte habe den Kläger in "rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt". (Az. 465 C 781/25)
Der Kläger hatte sich an das Amtsgericht gewandt und von der Mieterin die Räumung und Herausgabe eines Wohnhauses verlangt, dessen Eigentümer er ist. Zuvor war er nach eigener Schilderung von der Mieterin bei einem Vorfall im Dezember 2024 mit den Aussagen "Ihr Kanacken!", "Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!", beleidigt worden, wie das Gericht mitteilte.
Die Beklagte bestritt dies demnach und gab an, zum Zeitpunkt des angeblichen Treffens bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen zu sein. Das von ihr gemietete Wohnhaus räumte sie innerhalb der vom Kläger gesetzten Frist nicht.
Laut dem am Mittwoch vom Amtsgericht ergangenen Urteil, das binnen eines Monats mit einer Berufung angefochten werden kann, muss sie dies aber nun tun. Zwei unabhängige Zeugen hätten den Vorfall so wie vom Kläger geschildert bestätigt, erklärte das Gericht. Die Aussage einer von der Beklagten benannten Zeugin widerspreche hingegen dem, was die Beklagte selbst angegeben habe. Daher sei sie "verpflichtet, das Wohnhaus zu räumen und an den Kläger herauszugeben".
M.Mendoza--CPN