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Einstufung von Gas und Atom als nachhaltig: EU-Gericht weist Österreichs Klage ab
Die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig ist vor dem EU-Gericht in Luxemburg gescheitert. Die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass einige wirtschaftliche Aktivitäten in dem Bereich zum Klimaschutz beitragen könnten, entschied das Gericht am Mittwoch. Es ging um die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung, die 2022 nach langen Diskussionen erweitert worden war. (Az. T-625/22)
Damit sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden, so sollen Investitionen angekurbelt werden. Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen.
Österreich, das schon 1978 die Atomenergie verboten hatte, wollte die Verordnung gerichtlich für nichtig erklären lassen. Das scheiterte nun. Gegen das Urteil des Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
Y.Uduike--CPN