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Abgasskandal: EuGH klärt weitere Fragen aus Deutschland
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal klärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) weitere Fragen aus Deutschland. Für Freitag (10.00 Uhr) ist ein Urteil in Luxemburg angekündigt. Das Landgericht Ravensburg will unter anderem wissen, ob der sogenannte kleine Schadenersatz auf maximal 15 Prozent des Kaufpreises begrenzt werden darf. (Az. C-666/23)
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Autokäufern auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann, den Anspruch aber eingegrenzt. Die Nutzung des Autos kann zudem angerechnet werden. Das Landgericht fragt, ob das mit EU-Recht vereinbar ist. Außerdem soll der EuGH prüfen, ob Autobauer sich darauf berufen können, dass sie nicht erkennen konnten, dass eine Abschalteinrichtung unzulässig war - etwa wenn das Kraftfahrtbundesamt sie genehmigte. Das Landgericht fragt zudem, ob ein Schaden durch ein unzulässiges Software-Update ersetzt werden muss.
O.Hansen--CPN