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Umweltbundesamt richtet Plattform für Einwegplastik-Abgabe ein
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik müssen sich künftig an den Kosten der Müllbeseitigung beteiligen. Das Geld wird in einen Fonds fließen, der beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist - die Behörde teilte am Freitag mit, sie habe dazu eine digitale Plattform eingerichtet. Diese ermögliche die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen sowie die Ausschüttung der Mittel vor allem an Städte und Gemeinden.
Über die Plattform namens Divid sollen sich Hersteller und Anspruchsberechtigte ab 2024 registrieren sowie Mengen und Kosten melden. Ab 2025 bestimmt das UBA dann die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Das UBA ist auch zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.
Zu den Produkten aus Einwegplastik zählen bestimmte Getränkebecher, Plastiktüten und Essensverpackungen, aber auch Tabakfilter und Luftballons. Ab 2026 sollen zudem Hersteller von Feuerwerkskörpern zur Kasse gebeten werden.
Der Bundesrat hatte die neue Abgabe Ende März gebilligt. Die Bundesregierung rechnet mit jährlich bis zu 450 Millionen Euro an Einzahlungen in den Fonds. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück.
Y.Jeong--CPN