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Lindner hält EU-Vorschläge für Stabilitätspakt nicht für zustimmungfähig
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält die Vorschläge der EU-Kommission für eine Reform des EU-Stabilitätspakt in der aktuellen Form nicht für zustimmungsfähig. "Die Vorschläge der Kommission entsprechen noch nicht den Anforderungen der Bundesregierung", sagte Lindner am Mittwoch in Berlin. Vorschläge, die auf eine Abschwächung der geltenden Fiskalregeln hinausliefen, könne er nicht akzeptieren, fügte der FDP-Chef hinzu.
"Es braucht noch deutliche Anpassungen", sagte Lindner weiter mit Blick auf die zuvor von der Kommission gemachten Vorschläge. Notwendig seien "stabile Staatsfinanzen" und ein "nachhaltiges Wirtschaften" in der EU. "Immerhin sind Ansatzpunkte im Vorschlag der Kommission erkennbar, die eine weitere Debatte lohnenswert erscheinen lassen", ergänzte der Bundesfinanzminister.
Lindner stellte auch klar, dass bis zu einer Verabschiedung neuer Regeln die bisherigen weiter eingehalten werden müssten. Auch danach solle es dabei bleiben, dass die staatliche Neuverschuldung drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Schuldenstand 60 Prozent des BIP nicht übersteigen dürften. Ebenso solle es keine Änderung an den geltenden Regeln für EU-Defizitverfahren geben.
Die am Mittwoch in Brüssel unterbreiteten Vorschläge der EU-Kommission sehen eine höhere Flexibilität beim Abbau von Schulden vor: Die Mitgliedsländer sollen für den Schuldenabbau mehr Zeit erhalten und ihre Haushaltspläne direkt mit der Kommission absprechen können. Ziel es es, den Staaten mehr Spielräum für Investitionen zu lassen. Dennoch sollen die Mitgliedstaaten auch weiterhin versuchen, das Drei-Prozent-Kriterium sowie den Schuldenstand von 60 Prozent des BIP einzuhalten - im Falle einer Wirtschaftskrise sollen sie aber davon abweichen dürfen.
Nachdem die Kommission den Mitgliedsstaaten nun ihren Vorschlag unterbreitet hat, beraten die Europaparlamentarier sowie die Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten im Rat über die Reform des Stabilitätspaktes. Seit dem Frühjahr 2020 sind die Schuldenregeln im sogenannten Stabilitätspakt ausgesetzt, um den EU-Staaten milliardenschwere Hilfen für die Wirtschaft zunächst im Zuge der Corona-Pandemie, dann wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine zu ermöglichen.
Die Regeln sollten eigentlich ab 2024 wieder in Kraft treten. Angesichts der hohen Schuldenquoten einiger Länder und der weiterhin angespannten Lage ist es nach Auffassung der Kommission jedoch "nicht angemessen, zur alleinigen Umsetzung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts" zurückzukehren.
Vor allem ein Reihe südeuropäischer Länder fordern eine Lockerung der Vorschriften aus dem Stabilitätspakt, der seit Jahren von vielen Staaten nicht mehr eingehalten wird. Seit der Finanzkrise von 2008 hatte sich der Schuldenstand der EU-Länder drastisch erhöht. In Italien liegt der Schuldenstand derzeit bei 150 Prozent des BIP, in Frankreich bei rund 110 Prozent. Deutschland und andere nördliche Länder drängen hingegen auf Einhaltung der Haushaltsdisziplin.
M.Davis--CPN