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Beschäftigungsangebot nach Kündigung darf nicht widersprüchlich sein
Hält ein Arbeitgeber die weitere Beschäftigung eines Arbeitnehmers für unzumutbar, muss der Arbeitnehmer ein mit der Kündigung verbundenes Angebot zur vorübergehenden Beschäftigung während des Kündigungsprozesses nicht annehmen. Denn dies ist widersprüchlich, und der Arbeitnehmer kann in der Regel davon ausgehen, "dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Mittwoch entschied. (Az: 5 AZR 255/22)
Der Kläger arbeitete seit August 2018 als technischer Leiter bei einer Firma in Sachsen. Ende 2019 sprach das Unternehmen zwei fristlose Änderungskündigungen aus, zuletzt zum 17. Dezember 2019 um 12.00 Uhr. Danach sollte der Mann als Softwareentwickler arbeiten. Statt zuvor 5250 Euro sollte der Brutto-Monatslohn künftig 3750 Euro betragen. Ob er das Angebot annehme oder nicht, am 17. Dezember werde er "spätestens um 12.00 Uhr zum Arbeitsantritt" erwartet.
Der technische Leiter nahm das veränderte Stellenangebot nicht an und erschien am 17. Dezember 2019 auch nicht mehr zur Arbeit. Ab dem 1. April 2020 hatte er eine neue Stelle. Für die Zeit bis dahin klagte er auf Vergütung wegen sogenannten Annahmeverzugs.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht lehnten dies noch ab. Zwar sei die Kündigung unwirksam gewesen, Verzugslohn stehe ihm aber dennoch nicht zu. Denn er habe das Angebot des Arbeitgebers nicht angenommen, während des Kündigungsschutzprozesses weiterzuarbeiten.
Auch das BAG stellte nun fest, dass die Kündigung unwirksam war. Das vorübergehende Arbeitsangebot habe der Kläger aber nicht annehmen müssen. Daher müsse ihm sein früherer Arbeitgeber Verzugslohn in Höhe von insgesamt 20.235 Euro zahlen.
Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, die Firma habe selbst erklärt, eine Weiterbeschäftigung sei ihr nicht zuzumuten. Daher "spricht wegen ihres widersprüchlichen Verhaltens eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie dem Kläger kein ernstgemeintes Angebot zu einer Prozessbeschäftigung unterbreitete".
M.Anderson--CPN