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EU-Einigung für einheitlichen Ausbau von Ladestellen für E-Autos
In der EU soll die Ladeinfrastruktur für Elektroautos stark und einheitlich ausgebaut werden. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf entsprechende Vorgaben für die kommenden Jahre. Demnach soll es bis 2026 auf den zentralen Verkehrsachsen der Union, den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-T), mindestens alle 60 Kilometer eine Lademöglichkeit geben.
Ladesäulen für Lkw sollen bis 2028 alle 120 Kilometer entlang der TEN-T-Straßen entstehen, wie das EU-Parlament ausführte. Außerdem soll es bis 2031 mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen geben. Ausnahmeregelungen sind demnach für sehr abgelegene Regionen, Inseln und Straßen mit sehr wenig Verkehr vorgesehen.
Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, "Ladeinfrastruktur für Pkw und Kleintransporter im gleichen Tempo zu schaffen, wie die Zahl der Fahrzeuge wächst", erklärte die EU-Kommission. "Zu diesem Zweck muss für jedes zugelassene batterieelektrische Fahrzeug in einem bestimmten Mitgliedstaat eine Leistung von 1,3 Kilowatt durch eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden."
Auch die Bezahlung sowie Angaben zu Preis und Leistung der Ladestellen soll der Einigung zufolge einheitlich geregelt werden. Etwa muss der Preis an E-Auto-Ladestationen in Kilowattstunden angegeben und Kartenzahlung angeboten werden.
"Die Zahl der Elektroautos hat sich seit 2016 versiebzehnfacht, die der Ladestationen aber nur versechsfacht", erklärte der Berichterstatter des EU-Parlaments, Ismail Ertug (SPD). Die Einigung mit den Mitgliedstaaten über verpflichtende Vorgaben zum beschleunigten Ausbau schaffe nun Abhilfe.
Die Europäische Kommission hatte im Juli vergangenen Jahres den Ausbau der alternativen Ladeinfrastruktur für Autos und Schiffe als Teil des neuen Klimapakets vorgeschlagen. Die Ausbauziele sollen dazu beitragen, dass in der EU bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zu 1990 ausgestoßen werden. Die nun erzielte Einigung muss noch formal vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden.
H.Meyer--CPN