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Rosneft-Klage gegen Treuhandverwaltung von Tochterfirmen gescheitert
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft durch die Bundesnetzagentur für rechtmäßig erklärt. Es wies die Klage von Rosneft gegen die Bundesregierung am Dienstag in Leipzig als unbegründet ab. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die beiden Firmen im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung gestellt. (Az. BVerwG 8 A 2.22)
Das Ministerium begründete dies mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Gegen die Anordnung zog Rosneft vor Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist, gab dem Ministerium aber nun recht. Es habe Hinweise auf einen möglichen Entzug von Kapital gegeben, erklärte es. Die Firmen sind Mehrheitseignerinnen der bedeutenden PCK-Ölraffinerie in Brandenburg. Die Treuhandverwaltung war zunächst für ein halbes Jahr bis zum 15. März angeordnet worden und könnte nun verlängert werden.
A.Leibowitz--CPN