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BGH legt Streit zu Schummel-Software für Spielekonsole dem EuGH vor
Im Streit um Schummel-Software für eine Spielekonsole soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klären, ob Urheberrechte des Herstellers Sony verletzt sind. Mit einem am Donnerstag verkündeten Beschluss legte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Streit den Luxemburger Richtern vor. (Az: I ZR 157/21)
Die beklagten Unternehmen haben sich insbesondere auf Ergänzungsprodukte zu den Sony-Spielekonsolen spezialisiert und vertreiben unter anderem auch sogenannte Cheat-Software. Damit können beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet oder ein "Turbo" häufiger als vorgesehen genutzt werden.
Dabei verändert die Schummel-Software nicht das Spielprogramm selbst, sondern lediglich die Daten, die das Programm während des Spiels im Arbeitsspeicher der Konsole ablegt. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte deshalb die Klage von Sony abgewiesen. Die Cheat-Software beeinflusse lediglich den Ablauf des Spiels, ohne aber die urheberrechtlich geschützte Software des Spiels zu verändern.
Weil das Urheberrecht maßgeblich von EU-Recht geprägt ist, soll nach dem Karlsruher Beschluss nun der EuGH klären, ob darin dennoch eine Urheberrechtsverletzung liegt.
O.Hansen--CPN