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Bundesverwaltungsgericht setzt in Rosneft-Verfahren Beweiserhebung an
Der russische Rosneft-Konzern greift vor Gericht zentrale Bestandteile der Krisenpolitik der Bundesregierung an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ die Klage des Ölkonzerns gegen die Anordnung einer Treuhandverwaltung von zwei deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften am Mittwoch grundsätzlich zu und setzte eine Beweiserhebung an. Die Befragung von Regierungs- und Unternehmensvertretern soll demnach klären, ob die Treuhandanordnung gerechtfertigt war.
In der mündlichen Verhandlung ließ das Gericht Zweifel an Aspekten der Regierungspolitik erkennen, etwa dem Embargo auf russisches Öl ab diesem Jahr. In einigen Punkten folgte es jedoch klar der Argumentation der Regierungsvertreter.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Abweisung der Rosneft-Klage gefordert. Dies lehnte das Gericht eingangs klar ab. Die Möglichkeit der Beeinträchtigung verschiedener Rechte der Kläger komme durchaus in Betracht, sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab.
Verhandelt wurde die Klage einer russischen Gesellschaft des Konzerns sowie einer luxemburgischen Holding - sie sind jeweils formell Muttergesellschaft der unter Treuhand gestellten Rosneft-Töchter. Held-Daab verwies auf den luxemburgischen Sitz und den daraus resultierenden Rechtsschutz der Holding nach EU-Recht. Die russische Gesellschaft könne unter Umständen eine Verletzung ihres Eigentums geltend machen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte beide Unternehmen als nicht klageberechtigt eingestuft und hielt vor Gericht daran fest. Bei der luxemburgischen Holding handle es sich um eine "reine Briefkastenfirma", sagte Anwalt Ulrich Karpenstein. Die russische Gesellschaft hingegen sei ein Staatskonzern, "der auch als verlängerter Arm der russischen Regierung genutzt worden ist".
Angaben von Rosneft-Anwalt Betrand Malmendier, wonach der russische Staat nicht Mehrheitseigner von Rosneft sei, überzeugten das Gericht nicht: "Wir gehen von einer staatlichen Beherrschung" durch Russland aus, stellte Richterin Held-Daab klar.
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) hatte im September die RN Refining & Marketing GmbH und die Rosneft Deutschland GmbH unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Die Unternehmen stehen für zwölf Prozent der Erdölverarbeitungskapazität in Deutschland. Besonders wichtig ist die PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt.
Laut Wirtschaftsministerium sprangen den Rosneft-Töchtern infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowohl Geschäftspartner als auch Mitarbeiter ab. Die Versorgungssicherheit in Deutschland sei dadurch bedroht gewesen. Unter anderem zu diesen Angaben verspricht sich das Gericht konkrete Belege durch die Beweiserhebung.
Rosneft-Anwalt Malmendier hatte kritisiert, das Bundeswirtschaftsministerium stütze sich lediglich auf "anonyme Hinweise" und "diffuse Informanten". Insgesamt dürfe nicht "aufgrund eines Krieges, den wir alle sehr bedauern", die geltende Rechtsordnung ausgesetzt werden, sagte er vor Gericht.
Die Bundesregierung verweist außerdem auf die nötige Umstellung der Rosneft-Anlagen auf nicht-russisches Öl mit Blick auf das Importembargo und auf die auf EU-Ebene perspektivisch angestrebte Unabhängigkeit von russischen Energieimporten. Rosneft habe als russischer Staatskonzern kein Interesse daran, in alternative Belieferungswege für die PCK-Raffinerie aus Rostock oder Polen zu investieren.
Dem widersprachen die Rosneft-Anwälte: Zu einer Umstellung auf nicht-russisches Rohöl sei der Konzern bereit gewesen. Zudem habe Russland zuverlässig Öl geliefert - bis zum Inkrafttreten eines deutschen Embargos zu Beginn dieses Jahres.
Das Embargo kritisierte auch Richterin Held-Daab: Mit der Anordnung gehe die Bundesregierung über die bestehenden EU-Sanktionsregelungen hinaus und habe zugleich keine Rechtsgrundlage für ein Importverbot von russischem Pipeline-Öl geschaffen. Verweise auf das Embargo könnten daher in der Bewertung der Zulässigkeit der Anordnung der Treuhand nicht gewertet werden.
Sollte das Gericht die Anordnung der Treuhandverwaltung zurücknehmen, wäre dies eine schwere Niederlage für die Bundesregierung. Auch weitergehende Pläne wie eine Ausweitung der Möglichkeiten von Enteignungen zur Sicherung der Versorgungssicherheit, an denen derzeit im Wirtschaftsministerium gearbeitet wird, stünden dann auf der Kippe.
Sollte das Gericht Habeck in seinem Kurs bestätigen, würde die Treuhandverwaltung der Rosneft-Töchter wohl verlängert. Sie war zunächst auf sechs Monate bis zum 15. März befristet worden. Die Beweiserhebung wurde für den 7. März angesetzt.
T.Morelli--CPN