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Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
Mehr Haushalte in Deutschland sollen an Fernwärmenetze angeschlossen werden, zugleich soll Fernwärme günstiger und auch grüner werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ein Gesetz, das einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kunden, insbesondere Mietern, und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur schaffen soll.
Das Gesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer Preistransparenzplattform sowie einer Preisaufsicht für Fernwärmeanbieter vor. Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter wie Größe und Wärmequellen des Netzes sollen einsehbar sein und jährlich aktualisiert werden. Die neue Aufsicht soll die Angemessenheit der Preise kontrollieren. Die Preissetzung auf dem Fernwärmemarkt gilt bislang als intransparent, zugleich haben Fernwärmekunden praktisch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.
Die Position der Kunden soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge unter anderem mit einem Sonderkündigungsrecht gestärkt werden: Wenn ein Fernwärmenetz nicht im Einklang mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann ein Kunde kündigen. Voraussetzung ist, dass er auf eine grüne Alternativlösung, etwa eine Wärmepumpe, umstellt.
Zudem können Fernwärmekunden die Leistung des Anschlusses einfacher drosseln. Fernwärmeanschlüsse sind häufig überdimensioniert, etwa wegen ursprünglich zu großzügig geplanter Sicherheitsmargen oder nachträglicher energetischer Sanierungen. Verbraucher zahlen dann über den Grundpreis dauerhaft unnötig viel.
Auf der anderen Seite sollen Versorgungsunternehmen die Preise einfacher erhöhen können, wenn sie in den Netzausbau oder in die Umstellung auf erneuerbare Energien investieren. Zudem soll es für Vermieter einfacher werden, Mietshäuser und -wohnungen auf Fernwärme umzurüsten.
So gilt bislang im Sinne des Kostenneutralitätsgebots, dass der Mieter anschließend unter dem Strich nicht mehr zahlen darf als zuvor. Künftig soll bei "erheblichen Investitionen des Vermieters (...) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter zulässig" sein, erklärte das Ministerium. Zudem fallen auch "sich selbst versorgende Mieter", also etwa in Wohnungen mit einer Gasetagenheizung, künftig unter das Kostenneutralitätsgebot - ihre Anlagen können damit einfacher auf Fernwärme umgerüstet werden.
L.K.Baumgartner--CPN