-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
Eine Flugbegleiterin hat in Frankreich nach langem juristischem Kampf die Anerkennung ihrer Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit erreicht. Das Gericht von Bayonne verwies in einem nun bekannt gewordenen Urteil von Juli auf die Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und Passivrauchen. Diese Faktoren könnten die Erkrankung demnach befördert haben. Die heute 59 Jahre alte Sophie Lainault hatte von 1989 bis 2019 als Flugbegleiterin und Kabinenchefin für Air France gearbeitet.
In den 30 Jahren kam sie auf 12.600 Flugstunden, davon mehr als 6500 in der Nacht. Ihr Antrag auf Anerkennung ihrer Erkrankung war von zwei Behörden zunächst abgelehnt worden. Zweieinhalb Jahre kämpfte Lainault vor Gericht. Die Entscheidung ermöglicht es ihr nun, früher in Rente zu gehen.
"Es ist mein größter Wunsch, dass diese Entscheidung anderen Frauen den Weg öffnet", sagte Lainault der Nachrichtenagentur AFP. In Frankreich ist Brustkrebs nicht auf der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt, was die Anerkennung als solche erschwert. Manche Arbeitsbedingungen gelten jedoch als brustkrebsfördernd, etwa Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und hormonaktive Stoffe.
Die Fluggesellschaft Air France erklärte, dass sie an dem Verfahren nicht beteiligt gewesen sei. Die Gesundheit der Mitarbeiter habe jedoch Priorität.
Mit etwa 13.000 Todesfällen jährlich in Frankreich ist Brustkrebs die tödlichste Krebsart für Frauen. Die französische Agentur für Arbeitsschutz soll 2027 eine Studie zum Zusammenhang zwischen Brustkrebs und Nachtarbeit, Strahlung und chemischen Substanzen veröffentlichen.
kolpe
C.Peyronnet--CPN