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Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat von Preiserhöhungen betroffene Kundinnen und Kunden des Fernwärmeanbieters Eon dazu aufgerufen, sich einer Sammelklage anzuschließen. Geschädigte hätten noch bis zum 14. September Zeit dazu, erklärten die Verbraucherschützer am Dienstag. "Der Eintrag ist kostenlos und online möglich." Die Sammelklage zielt darauf ab, Rückerstattungen für Verbraucherinnen und Verbraucher einzuklagen.
In der Sammelklage geht es um Preissteigerungen für Eon-Fernwärmekunden. Diese seien in den vergangenen Jahren "auffallend" hoch gewesen, gab der Verband an. Der vzbv hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Die Berechnungsformeln des Unternehmens genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte der Verband. So bezögen sie unter anderem "sachlich ungeeignete Faktoren mit ein".
Eine mündliche Verhandlung fand nach Gerichtsangaben am Montag am Oberlandesgericht Hamm statt. Das Gericht habe dabei angedeutet, "dass die von der Beklagten in den drei konkret in den Blick genommenen Versorgungsgebieten verwendeten Preisanpassungsklauseln unwirksam sein könnten", erklärte es. Am 12. Oktober soll demnach ein Urteil verkündet werden.
"Das ist ein gutes Signal für die betroffenen Kundinnen und Kunden", sagt der vzbv-Leiter des Teams Sammelklagen, Ronny Jahn. Offen sei, für wie viele Versorgungsgebiete diese Feststellung gelte - nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts könnte sie auf drei Versorgungsgebiete beschränkt sein.
Jahn kündige jedoch an, dass die Verbraucherzentrale in diesem Fall Revision beim Bundesgerichtshof einlegen werde. "Die Teilnahme lohnt sich deshalb weiterhin - unabhängig davon, in welchem Versorgungsgebiet jemand beliefert wird."
Der Verband verwies auf den Klage-Check auf seiner Webseite, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen können, ob eine Teilnahme an der Sammelklage für sie infrage kommt. Die Klage betreffe Kunden, die einen Fernwärmevertrag mit Eon abgeschlossen haben - es spiele dabei keine Rolle, ob der Vertrag noch laufe.
Y.Tengku--CPN