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Social-Media-Sucht: US-Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne "ausgenutzt" und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O'Neill am Dienstag in ihrem Eröffnungsplädoyer. Meta muss sich vor dem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, mit seinen Online-Netzwerken Minderjährige abhängig und damit psychisch krank zu machen.
Mehrere US-Bundesstaaten verlangen Beschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine masive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (rund 173 Milliarden Euro). Sie ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen. Meta hatte in einem Gerichtsdokument sogar behauptet, die Gesamtstrafe könne sich auf mehr als eine Billion Dollar belaufen.
Bei den geforderten Beschränkungen geht es konkret anderem um Funktionen wie Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von "Gefällt mir"-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten - denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.
In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Der nun laufende Prozess in Kalifornien könnte für Meta aber weiter reichende Folgen haben, da damit erstmals eine Gerichtsentscheidung auf Bundesebene ansteht. Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine dreistündige Anhörung ist für Ende September geplant. Mit einem Urteil der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.
Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, welche die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Dabei handelt es sich um tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Online-Netzwerke von Meta auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen. Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück.
Nach diesen Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. Zwei Jahre später reichten etwa 30 von ihnen Klage gegen Meta ein. Vier von ihnen führen nun stellvertretend einen Pilot-Prozess. Sollte Meta vor Gericht unterliegen, soll der Konzern mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.
Der Meta-Konzern versichert, dass er ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergreife. Außerdem argumentiert der kalifornische Internetriese, die psychische Gesundheit von Heranwachsenden könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden. Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben.
P.Kolisnyk--CPN