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Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
Die SPD will säumige Unterhaltspflichtige stärker in die Pflicht nehmen. Zugleich lehnen die Sozialdemokraten die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zur Kürzung des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Jugendliche ab 16 Jahren ab, wie aus einem Beschluss des SPD-Präsidiums hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Eine Reform des Unterhaltsvorschusses sei überfällig, heißt es darin. Sie müsse jedoch diejenigen in die Pflicht nehmen, "die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden: zahlungssäumige Elternteile".
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht bekannt ist oder verstorben ist. Prien plant wegen Vorgaben zum Sparen einen Gesetzentwurf, wonach der Staat den Vorschuss für Kinder von Alleinerziehenden nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen soll - und nicht mehr bis zur Volljährigkeit.
Kinder und Jugendliche dürften nicht dafür bestraft werden, dass ein Elternteil seine Verantwortung verweigert, heißt es in dem SPD-Beschluss mit Blick auf die Kürzungspläne von Ministerin Prien. Die aktuell diskutierte Reform des Unterhaltsvorschusses setze "noch nicht den richtigen Fokus".
Obwohl Alleinerziehende – meist Mütter – häufiger erwerbstätig seien als andere Eltern, seien sie erheblich stärker von Armut bedroht. Besonders prekär sei ihre Lage, wenn der andere Elternteil – meist der Vater – den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig zahlt. Dann dürfe der Staat die betroffenen Familien nicht im Stich lassen.
Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss hätten sich über die letzten zehn Jahre fast vervierfacht, heißt es in dem Beschluss der SPD-Spitze weiter. Gleichzeitig hole sich der Staat bislang nur rund 17 Prozent der ausgezahlten Mittel von den Unterhaltspflichtigen zurück. "So kann es nicht weitergehen."
Um säumige Unterhaltspflichtige stärker in die Pflicht zu nehmen, schlägt die SPD mehrere konkrete Maßnahmen vor. So soll die "Pfändungsfreigrenze" - also der Betrag, der Schuldnern trotz Einzug des Unterhalts noch zur Sicherung ihres Existenzminimums bleiben muss - so ausgestaltet werden, dass weniger Unterhaltspflichtige als zahlungsunfähig gelten. Zudem soll die Verjährungsfrist für Rückforderungen deutlich verlängert werden. Drei Jahre seien angesichts der Realität vieler Verfahren zu kurz, heißt es.
Auch bei Vermögen will die SPD ansetzen. Wer trotz erheblicher Unterhaltsschulden neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien auf seinen Namen zulasse, müsse mit staatlichen Einschränkungen rechnen. Unterhaltsschulden sollen zudem künftig direkt an die Schufa gemeldet werden, die gegenüber Dritten Auskunft zur Kreditwürdigkeit von Personen gibt.
Zudem soll das Strafrecht verschärft werden: In Paragraf 170 des Strafgesetzbuchs soll die "Gefährdungsklausel" gestrichen werden, sodass ein Unterhaltsschuldner nicht mehr allein deshalb straffrei ausgeht, weil der andere Elternteil oder der Staat die Finanznotlage des Kindes abgewendet hat.
Zusätzlich solle es eine Umkehr der Beweislast zulasten des Unterhaltsschuldners geben. Auch müssten wirksamere Sanktionen eingeführt werden, wie eine Verschärfung der Bewährungsauflagen und eine effektivere Zivil- und Vermögensvollstreckung, etwa durch schnellere Kontopfändung.
D.Goldberg--CPN