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Bundeskabinett bringt Frühstartrente auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente beschlossen. "Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit", erklärte dazu Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Jedes Kind erhalte so "ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge".
Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu.
"So bauen junge Menschen über die Jahre ein eigenes Vermögen auf und lernen früh, wie Vorsorge am Kapitalmarkt funktioniert", erklärte Klingbeil dazu weiter. Dieser Vermögensabbau funktioniere anders als bisher unabhängig vom Elternhaus. Gefördert werden zertifizierte Verträge mit einem effektivem Kostendeckel, sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Eröffnen die Eltern kein Depot, können die Kinder das Geld die staatlichen Zuschüsse dennoch später abrufen.
Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Die staatlichen Zuschüsse können privat, beispielsweise durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Dafür ist aber keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.
P.Schmidt--CPN