-
EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA
-
Umfrage: 75 Prozent halten Wirtschaftsministerin Reiche für Fehlbesetzung im Amt
-
US-Präsident kündigt "Trump-Kundgebung" zu 250-Jahr-Feier am 4. Juli an
-
Bildungsbericht zeigt erneut Defizite bei Chancengerechtigkeit und Kompetenzen
-
Kommission auf Zielgerade: Linke und Grüne warnen vor Schwächung gesetzlicher Rente
-
Erleichterung und Skepsis nach Einigung auf Rahmenabkommen für Ende von Iran-Krieg
-
Macron reagiert verärgert auf Trumps Zolldrohung vor G7-Gipfel
-
Bildungsbericht: Frühkindliche Bildung und Fachkräftesicherung stärker angehen
-
"Kein Sicherheitsrisiko": EU-Kommission kritisiert US-Sperre für KI-Modelle
-
Britische Regierung kündigt Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren an
-
IW-Studie: Bis 2036 fehlen 4,3 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland
-
US-Iran-Einigung: Ölpreis sinkt - Reeder hoffen auf sichere Passage
-
Straße von Hormus: Bundesregierung bekräftigt Ziel einer gebührenfreien Durchfahrt
-
Studie: Entwicklung der Rentenfinanzierung besser als angenommen
-
Trump droht Frankreich mit 100-Prozent-Zoll auf Wein wegen Digitalsteuer
-
Ölbranche rechnet mit sinkenden Spritpreisen - aber keine Normalisierung erwartet
-
Marburger Bund strikt gegen Reform des Arbeitszeitgesetzes
-
USA und Iran einigen sich auf Rahmenabkommen - Straße von Hormus soll freigegeben werden
-
Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen
-
Hoffnung wegen US-Iran-Abkommens: Ölpreis sinkt - Börsen im Aufwind
-
Schweizer stimmen gegen Begrenzung von Einwohnerzahl
-
Fratzscher: Mehr Frauen in Vollzeit könnten Rentensystem stabilisieren
-
Spahn pocht auf Reform von Arbeitszeitregeln - SPD will Arbeitnehmer stärken
-
Grüne befürchten Unterfinanzierung wichtiger Bahnprojekte
-
Trickdiebe tragen Kommode mit Gold- und Silberschmuck aus Wohnung von Seniorin
-
Generalsanierung beendet: Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg in Betrieb
-
Schweizer stimmen über Begrenzung der Bevölkerungszahl und Zivildienst ab
-
Bundesregierung wegen Reformen vor Sommerpause in Zeitdruck
-
Manövrierunfähiges Seebäderschiff vor Helgoland: Großeinsatz auf Nordsee
-
Bahnstrecke Hamburg-Berlin nach Sanierung wieder freigegeben: Erste Züge rollen
-
Gewerkschaft EVG: Italo-Einstieg könnte 16 Städte vom Fernverkehr abkoppeln
-
Bahnstrecke Hamburg-Berlin wird am Sonntag wiedereröffnet
-
Bericht: Mehr als 90 wichtige Bahnprojekte in Deutschland in Gefahr
-
Ukrainisches Akw Saporischschja wieder ans Netz gegangen
-
Kutschfahrt durch Stockholm: Schwedisches Königspaar feiert Goldene Hochzeit
-
Tausende Thailänder erweisen verstorbener Prinzessin Bha in Bangkok die letzte Ehre
-
Wirtschaftsweise Grimm und Arbeitgeberpräsident Dulger drängen auf Reformen
-
Kleiner Fahrplanwechsel der DB am Sonntag - Strecke Berlin-Hamburg im Fokus
-
Hunderte erwarten in Bangkok Ankunft des Trauerzugs mit Leichnam von Prinzessin Bha
-
Geburtstagsparade "Trooping the Colour" für König Charles III. in London
-
König Charles III. ehrt Oscarpreisträgerin Helen Mirren und andere Briten
-
David Beckham bekommt Stern auf Hollywoods "Walk of Fame"
-
Regierung in Kuba öffnet weitere Wirtschaftssektoren für Privatunternehmen
-
Kolumbianisches Schiff mit Hilfslieferungen erreicht Kuba
-
SpaceX-Aktie nach Börsenstart auf Höhenflug - Musk erster Billionär der Welt
-
EU einigt sich im Streit um Flugpassagierrechte - nur kleine Änderungen
-
Auftakt zum SpaceX-Börsengang: Musk stellt Mars-Mission in Aussicht
-
Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik
-
Tierorakel zu Fußballweltmeisterschaft vor erstem Deutschland-Spiel uneins
-
Franzosen nehmen Abschied von Ex-First Lady Bernadette Chirac
Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die nächste Runde: Das Landgericht Bonn muss noch einmal prüfen, ob der Hamburger Bankier Christian Olearius 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Gewinnen aus solchen Geschäften zurückzahlen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es geht aber nur noch um Geld, strafrechtlich verantworten muss sich Olearius nicht. (Az. 1 StR 97/25)
Denn das Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank wegen Steuerbetrugs-Vorwürfen war bereits im Juni 2024 eingestellt worden. Der inzwischen 83 Jahre alte Olearius gilt aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig. Die Einstellung dieses Verfahrens war rechtens, wie der BGH nun bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius mit Cum-Ex-Geschäften mehr als 40 Millionen Euro Gewinn machte. Diesen Betrag will sie einziehen lassen. Darum beantragte sie in Bonn ein sogenanntes Einziehungsverfahren, um herauszufinden, ob er womöglich zahlen muss - was das Landgericht aber ablehnte.
Dabei machte es einen Fehler, wie der BGH nun feststellte. Denn dies nicht zu prüfen, habe das Landgericht gar nicht entscheiden können. Der BGH hob das Bonner Urteil darum teilweise auf. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss nun über die Einziehung verhandeln - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.
Bei diesem Verfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden.
"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH, Michael Greven, aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", sagte er.
Olearius' Verteidiger Peter Gauweiler und Rudolf Hübner betonten in einer Erklärung, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. "Dies bedeutet, dass Herr Dr. Olearius bezüglich der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln als unschuldig gilt", teilten sie mit. Im Einziehungsverfahren werde die andere Strafkammer feststellen, "dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat".
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurden die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter.
Auch um Olearius ging es am BGH schon einmal, vor knapp drei Jahren, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten später an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
L.Peeters--CPN