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Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. "Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", sagte sie den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR, Samstagsausgaben). Auch bei möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietung soll es strengere Regeln geben. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig.
Die Justizministerin begründete ihre Initiative mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, seien rasant gestiegen: "Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen", sagte Hubig den NBR-Zeitungen. "Mein Ziel ist, dass unser Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft tritt – und für alle Indexmietverträge gilt, egal ob neu oder alt."
Beim möblierten Wohnen soll demnach im Mietvertrag klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist, sagte die Ministerin. "Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird." Sie wolle klare und praktikable Regelungen für die Berechnung des Möblierungszuschlags. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.
Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. "Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen." Wer für ein paar Monate eine Wohnung suche, könne weiterhin einen Kurzzeitmietvertrag abschließen. "Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse", kündigte die Justizministerin an.
T.Morelli--CPN