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Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
Wer künftig mit elektrischen Tretrollern auf dem Bürgersteig fährt oder zu zweit auf dem Gefährt unterwegs ist, riskiert ein höheres Bußgeld. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Darin vorgesehen ist auch, dass die Kommunen größeren Freiraum bei der Regulierung von Mietrollern erhalten, um zum Beispiel das Abstellen auf Gehwegen zu unterbinden.
Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für sogenannte E-Scooter werden mit der Verordnung weitgehend an die Regeln für Fahrradfahrer angepasst. Das Fahren auf Gehwegen und das Fahren zu zweit - laut Bundesrat "typische Delikte" für Tretrollerfahrer - wird künftig mit Bußgeldern in Höhe von 25 Euro geahndet. Außerdem müssen E-Scooter "künftig verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein".
"Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte inzwischen fester Bestandteil", erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Doch insbesondere Mietroller und Mietfahrräder sorgten vielerorts auch für Ärger. "Mit der Novelle wird endlich rechtliche Klarheit geschaffen, dass unter anderem das Abstellen künftig vor Ort geregelt werden kann."
Kommunen sollen demnach selbst entscheiden, ob und wo Mietfahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, etwa in gekennzeichneten Flächen, festen Stationen oder frei im öffentlichen Raum. Die neuen Regeln greifen laut Bundesverkehrsministerium nach einer Übergangsfrist ab Anfang 2027.
L.Peeters--CPN