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BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) darüber, wie lange die Schufa Daten über Zahlungsausfälle speichern darf, wenn die Schulden bezahlt wurden. Im konkreten Fall beglich der Kläger Forderungen trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach längerer Zeit. Daten über solche Zahlungsausfälle speichert die Schufa für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung, weshalb Betroffene beispielsweise Miet- oder Kreditverträge oft nicht bekommen. (Az. I ZR 97/25)
Die Wirtschaftsauskunftei argumentiert damit, dass sie statistisch ein deutlich höheres Risiko hätten als andere, noch einmal in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Das Oberlandesgericht Köln gab aber dem Kläger Recht und entschied, dass die Daten sofort nach der Zahlung gelöscht werden müssten. Die Schufa wandte sich daraufhin an den BGH, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen.
M.P.Jacobs--CPN