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BSG: Pflege der französischen Schwiegereltern wird bei Rente nicht berücksichtigt
Durch die Pflege von im EU-Ausland sozialversicherten Menschen bekommt der Pflegende keine Rentenbeiträge gutgeschrieben. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel kommt es dabei auf die Sozialversicherung der pflegenden Person nicht an. (Az. B 10/12 R 4/23 R)
Der Kläger aus Rheinland-Pfalz hatte in Deutschland seine französischen Schwiegereltern auf unentgeltlich gepflegt. Diese bezogen eine französische Rente und waren auch nur in Frankreich kranken- und pflegeversichert. Für den Zeitraum der Pflege schrieb die Deutsche Rentenversicherung dem Mann keine Rentenbeiträge gut. Die Klage hiergegen blieb nun vor dem BSG ohne Erfolg. Die Ungleichbehandlung sei auch mit EU-Recht vereinbar.
Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, EU-Recht sehe nur eine "Sachleistungsaushilfe" vor. Nach deutschem Recht kämen die Rentenbeiträge zwar dem oder der Pflegenden zugute, den Anspruch darauf hätten aber die Pflegebedürftigen. Deren Pflegekasse zahle die Beiträge.
Dies sei bei einer Kranken- und Pflegeversicherung im EU-Ausland nicht der Fall. Für Geldleistungen wie die Rentenbeiträge sei nach EU-Recht der Rentenzahlstaat zuständig, im Falle der Schwiegereltern also Frankreich.
H.Müller--CPN