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Start für Tierhaltungskennzeichnung soll auf 2027 verschoben werden
Die Pflicht, bei Fleisch und Wurst aus Schweinefleisch die Haltungsform der Tiere anzugeben, soll erneut verschoben werden. Union und SPD einigten sich auf einen späteren Start der Kennzeichnungspflicht, wie die Koalitionsfraktionen am Dienstag mitteilten. Neuer Termin ist demnach der 1. Januar 2027.
Das entsprechende Gesetz solle zuvor "grundlegend weiterentwickelt" werden, begründete der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens die Verschiebung. Ziel sei, die Kennzeichnung "besser, verständlicher und praxistauglicher" zu machen. In der kommenden Woche soll demnach in erster Lesung im Bundestag darüber beraten werden.
Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Steiniger (CDU), erklärte, die Verschiebung gebe dem Landwirtschaftsministerium und dem Parlament die notwendige Zeit, wichtige Themen wie etwa die Kennzeichnung ausländischer Ware "praxisgerecht" gesetzlich zu verankern.
Wichtig sei, "dass wir die berufliche Praxis bei der Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in den kommenden Monaten eng einbinden und ihre Anregungen aufgreifen" - etwa mit Blick auf einen Bürokratieabbau bei Meldepflichten, erklärte Steiniger.
Das 2023 in Kraft getretene Gesetz der Ampel-Regierung regelt die Kennzeichnung von frischem, unverarbeiteten Schweinefleisch aus Deutschland. Vorgesehen sind fünf Kategorien für die Schweinehaltung, von der Masttierhaltung bis zur Bio-Haltung. Ziel ist die Verbesserung der Bedingungen in der Tierhaltung.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Umsetzungsfrist bis Anfang März 2026 verlängert. Der Bundesrat stimmte im Juli zu, verlangte aber eine Überarbeitung. Er bemängelte etwa den hohen Bürokratieaufwand.
X.Cheung--CPN