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Klage für besseren Brandschutz in einem Stuttgart-21-Tunnel gescheitert
Eine Klage für die nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einem der Tunnel von Stuttgart 21 ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die regionale Umweltvereinigung Schutzgemeinschaft Filder ist nicht klagebefugt, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig urteilte. Ihr satzungsgemäßer Aufgabenbereich werde nicht berührt. (Az. 7 C 8.24)
Anerkannte Umweltverbände und -vereinigungen können vor den Verwaltungsgerichten gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die in ihrer Satzung vorgesehene Förderung der Ziele des Umweltschutzes davon betroffen ist. Hier war das nicht der Fall, wie das Gericht entschied.
Die Umweltvereinigung wollte erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben oder geändert wird. Das Gericht führte nun aus, dass es sich bei den Regelungen des Eisenbahnrechts nicht um umweltbezogene Vorschriften handle. Umweltbezogen sei eine Vorschrift, wenn sie sich auf Umweltbestandteile oder Faktoren beziehe und mindestens ein Umweltschutzziel habe.
Als Umweltbestandteile definiert das Recht unter anderem Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume. Faktoren sind demnach Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle oder Emissionen, die sich auf die Umwelt auswirken können. Die Vorschriften sollten Schäden bei Bränden in Eisenbahntunneln vermeiden oder minimieren und seien nicht umweltbezogen, erklärte das Gericht.
Zuvor hatte schon der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision dagegen teilweise für einen Tunnel zu. Es wollte die näheren Voraussetzungen klären, unter denen Umweltvereinigungen gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen könne.
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist seit Langem umstritten. Die Planungen, die einen neuen unterirdischen Hauptbahnhof in Stuttgart, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken in der Region vorsehen, sind inzwischen Jahrzehnte alt.
Bei Baubeginn war die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die für Ende 2026 angepeilte Eröffnung des neuen Tiefbahnhofs erneut verschoben wird. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
A.Zimmermann--CPN