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Neue Regeln sollen Rückgabe von Elektroschrott wie Einweg-E-Zigaretten vereinfachen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher sein, Elektroschrott wie etwa E-Zigaretten zu entsorgen. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat. So sieht das Gesetz etwa vor, dass Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, diese künftig verpflichtend zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht dem Wunsch der Länder folgen und noch weiter gehen, indem sie ein Verbot dieser Einweg-Vapes auf den Weg bringt.
Eine entsprechende Erklärung gab Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) am Freitag im Bundesrat zu Protokoll, berichtete die "Rheinische Post" aus Düsseldorf (Samstagsausgabe). Es werde im weiteren Gespräch mit den Ländern beraten, in welchem Gesetz diese Regelung getroffen werden könne.
Einweg-E-Zigaretten verfügen über nicht-ladbare Lithium-Ionen-Batterien. Bei falscher Lagerung und Entsorgung drohen Kurzschlüsse und Brände - etwa in Müllautos oder Abfallanlagen. Außerdem gehen die wertvollen Bestandteile der Batterien bei Entsorgung im Hausmüll verloren und können nicht recycelt werden. Deswegen sind die Einweg-Vapes mittlerweile in mehreren Ländern verboten.
NRW-Umweltminister Oliver Krischer zeigte sich gegenüber der "Rheinischen Post" zufrieden: "Einweg-E-Zigaretten sind nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit, besonders von jungen Menschen, sie sind auch ein erhebliches Umweltproblem." Millionen von achtlos in den Haus- oder Verpackungsmüll geworfene Einweg-E-Zigaretten verursachten hohe Millionenschäden, fuhr Krischer fort. "Die in den Einweg-E-Zigaretten enthaltenen Akkus verursachen allein in NRW über 100, zum Teil sehr schwere Brände jährlich in Abfallsortieranlagen. Die Sachschäden sind immens, und es ist ein Glück, dass bei der Vielzahl der Brände bisher noch keine Menschen zu Schaden gekommen sind."
Es freue ihn sehr, dass die Bundesregierung nun endlich dem jahrelangen Drängen der Länder nachkomme und auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten anstrebe, sagte der Minister weiter. Schwarzelühr-Sutter wies in ihrer Erklärung laut Bericht jedoch darauf hin, dass ein Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten durch die Europäische Kommission gebilligt werden müsse. "Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann das Verbot umgesetzt werden. Dieses Verfahren haben Frankreich und Belgien für ihre Verbote bereits durchgeführt."
Die Neuregelungen zu alten Elektrogeräten bezieht sich aber nicht nur auf die Einweg-Vapes. Sie zielt generell darauf ab, dass Verbraucher ausgediente Elektrogeräte häufiger im Handel zurückgeben und nimmt die Händler dafür stärker in die Pflicht. So sollen Sammelstellen in Geschäften künftig ein einheitliches Logo haben, damit sie leichter zu finden sind.
An kommunalen Wertstoffhöfen, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen überdies künftig die Mitarbeitenden Elektroschrott und Batterien sortieren - nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. So sollen Brandrisiken vermindert werden.
A.Samuel--CPN