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Gesetz zum Schutz von Paketboten bleibt in Kraft
Die Rechte von Paketbotinnen und -boten werden auch weiterhin gesetzlich geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag die Entfristung des Gesetzes zur sogenannten Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express- und Paketbranche. Es soll insbesondere die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewährleisten.
Die Regelung war 2019 angesichts des Booms im Onlinehandel eingeführt worden. Dieser Boom hatte dazu geführt, dass Paketdienste immer mehr Aufträge an Subunternehmer abgeben. In dieser Konstellation häuften sich Fälle von Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug, häufig zulasten der Beschäftigten.
Die Nachunternehmerhaftung nimmt ein Unternehmen, das ein Subunternehmen beauftragt, in die Pflicht, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sorgen. Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.
Das Gesetz war damals mit befristeter Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen worden. Die Ampel-Regierung hatte die Entfristung bereits 2024 auf den Weg gebracht - im parlamentarischen Verfahren kam das Gesetz dazu aber aufgrund des Koalitionsbruchs nicht mehr zustande.
Die Neuregelung ist verknüpft mit einem Gesetz zur Umsetzung der sogenannten EU-Maschinenverordnung. Diese soll einerseits die Bereitstellung oder Inbetriebnahme von Maschinen ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit beteiligter Personen sowie auch den Schutz der Umwelt gewährleisten.
X.Wong--CPN