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Urheberrechte: ChatGPT-Betreiber unterliegt gegen Gema vor Landgericht München
Der ChatGPT-Betreiber OpenAI hat vor dem Landgericht München I eine Niederlage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema erlitten. Das auf Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte Unternehmen habe Urheberrechte verletzt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Gema, die nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 100.000 Mitgliedern vertritt, hatte die Klage im November 2024 eingereicht. Sie wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben - ohne dafür Lizenzen gekauft oder die Urheber bezahlt zu haben. OpenAI verwende "systematisch" das Repertoire der Gema, um seine Systeme generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zu trainieren, etwa den Chatbot ChatGPT.
Das Unternehmen hatte dem widersprochen und nach Gerichtsangaben argumentiert, dass das Modell keine spezifischen Trainingsdaten speichere oder kopiere, sondern in seinen Parametern lediglich reflektierte, was es basierend auf dem gesamten Trainingsdatensatz erlernt habe. Bei dem Modell handle es sich demnach nicht um eine Datenbank, in der Trainingsdaten hinterlegt seien, die infolge einer Eingabe eines Nutzers gesucht, aufgefunden und anschließend ausgegeben würden.
A.Zimmermann--CPN