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Initiatoren übergeben SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld an Parteivorstand
Die Initiatorinnen und Initiatoren des SPD-Mitgliederbegehrens gegen die geplante Bürgergeldreform haben das Begehren offiziell beim Parteivorstand eingereicht. Dazu übergaben sie am Montag im Willy-Brandt-Haus in Berlin die nötige Anzahl von mindestens 4000 Unterschriften. Diese Schwelle von mindestens einem Prozent musste erreicht werden, um das Begehren auf den Weg bringen zu können.
"Wir stellen uns gegen die Verschärfung der Sanktionen", sagte die frühere Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel, die zu den Initiatorinnen des Mitgliederbegehrens zählt, vor Übergabe der Unterschriften. "Wir möchten aber auch ein Signal senden, dass wir den Diskurs, der derzeit geführt wird, nicht gut finden."
Mit der Initiative wenden sich Teile der SPD-Basis gegen die von der Bundesregierung geplante Bürgergeldreform. "Die SPD darf keine Politik mittragen, die Armut bestraft", heißt es in der Begründung des Begehrens. Das Begehren enthält drei Forderungen: So sollen die Sanktionen beim Bürgergeld nicht wie geplant verschärft werden, Betroffene sollen mehr Unterstützung erhalten und die SPD solle sich populistischen Narrativen stärker entgegenstellen.
Die SPD-internen Regularien sehen vor, dass für die Abhaltung eines Mitgliederbegehrens die Unterstützung von mindestens einem Prozent der Parteimitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern erforderlich ist. Das eigentliche Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn es innerhalb von drei weiteren Monaten von mindestens 20 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
Wird das Begehren dann nicht als Beschluss umgesetzt, findet ein verbindlicher Mitgliederentscheid über das Anliegen statt. Dabei kann der Parteivorstand auch einen Gegenvorschlag unterbreiten.
O.Hansen--CPN