-
Merz wirbt in Südkorea für verlässliche bilaterale Partnerschaft
-
G20-Außenminister beraten über Kriege im Iran und in der Ukraine
-
"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart mit 86 Jahren gestorben
-
Lagarde tritt im Februar als EZB-Chefin zurück - rechtzeitig zur Frankreich-Wahl
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Lagarde-Rücktritt: EZB-Chefin will sich künftig nicht nur zur Geldpolitik äußern
-
Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus
-
Deutsche Regas plant wieder zweites LNG-Schiff für Importterminal vor Rügen
-
US-Wirtschaft zieht im dritten Quartal um 3,4 Prozent an
-
Grönland eröffnet dritten Zivilflughafen - Landebahn geeignet für größere Flugzeuge
-
Deutschland und Südkorea bauen politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
-
Kosten für Autoreparaturen steigen deutlich stärker als gesamte Verbraucherpreise
-
Neubesetzung vor Wahl in Frankreich: EZB-Chefin Lagarde tritt vorzeitig zurück
-
Ölkonzerne fahren Milliardengewinne ein - Grüne und Linke fordern Übergewinnsteuer
-
Reserve-Freigabe: Französische Tankstellen sollen Preissenkungen weitergeben
-
Chefin von Europäischer Zentralbank Lagarde tritt im Februar vorzeitig zurück
-
Minus 5,8 Milliarden Euro: Volkswagen verfünffacht Verlust im dritten Quartal
-
Kein "Freund" für Kinder: New York verbietet Minderjährigen Nutzung von KI-Begleitern
-
Hoher Rohölpreis: Europäische Ölkonzerne fahren hohe Milliardengewinne ein
-
Autoattacke in Neustadt am Rübenberge: Tatverdächtiger Fahrer festgenommen
-
Volkswagen macht im dritten Quartal 5,82 Milliarden Euro Verlust
Vor Massenentlassungen: EuGH bekräftigt Anzeigepflicht von Firma bei Arbeitsagentur
In einem Urteil zum Thema Massenentlassungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflichten des Arbeitgebers betont. Wenn dieser der zuständigen Behörde nicht Bescheid gegeben hat, werden schon ausgesprochene Kündigungen nicht wirksam, wie der EuGH am Donnerstag erklärte. Es ging um Fälle aus Deutschland, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vorgelegt. (Az. C-134/24)
Wenn eine Firma mit mehr als 20 und weniger als 60 Mitarbeitenden innerhalb von 30 Tagen mehr als fünf von ihnen entlassen will, hat sie zwei Pflichten: Erstens muss sie den Betriebsrat konsultieren und versuchen, Lösungen für die Betroffenen zu finden. Zweitens muss der Betrieb die Agentur für Arbeit benachrichtigen.
Vor dem Bundesarbeitsgericht klagen eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer gegen ihre Kündigung. Zwei Senate in Erfurt beurteilten die Lage jeweils anders. Sie stellten darum dem EuGH Fragen, damit dieser das EU-Recht auslegt.
Dieser betonte nun, dass ein Arbeitgeber die Anzeige bei der Arbeitsagentur nicht so nachholen kann, dass eine schon ausgesprochene Kündigung 30 Tage später wirksam wird. Sonst würde das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren in Frage gestellt. In den konkreten Fällen muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
O.Hansen--CPN