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Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen. Laut Gesetz muss diese in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragslaufzeit stehen. (Az. 2 AZR 160/24)
Die vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unterstützte Klägerin war in Berlin als Kundenberaterin beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet, die Probezeit sollte vier Monate betragen. Die Arbeitgeberin kündigte nach dreieinhalb Monaten. Die Klägerin hält die Probezeitkündigung für unwirksam. Die viermonatige Probezeit sei bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr unangemessen lang und die Vertragsklausel daher unwirksam.
D.Avraham--CPN