-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
EU-Bürgern kann bei verspätetem Flug in den USA Entschädigung von US-Airline zustehen
Wenn EU-Bürger Flüge über eine europäische Airline gebucht haben, können sie bei deutlicher Verspätung des Anschlussflugs von der ausführenden Airline eine Entschädigung verlangen - auch wenn diese nicht in der EU sitzt und der Flug nicht in Europa stattfand. Sind die Reisenden ursprünglich von einem EU-Land aus gestartet, gilt die europäische Fluggastrechteverordnung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. (Az. C-561/20)
Die Verordnung verstoße nicht gegen den Grundsatz der vollständigen und ausschließlichen Hoheit eines Staates über seinen Luftraum, erklärte der EuGH weiter. Eine nicht-europäische Fluglinie könne zur Zahlung verpflichtet sein, wenn sie den gesamten Flug im Auftrag einer europäischen Airline ausführe. Es ging um einen Flug einer US-Airline in den USA.
Gebucht hatten mehrere Belgier über ein Reisebüro bei der Lufthansa, ausführen sollte den Flug von Brüssel ins kalifornische San José über Newark aber die US-Fluglinie United Airlines. Da der zweite Flug sich verspätete, kamen die Passagiere dreieinhalb Stunden zu spät an. Sie wandten sich an das Unternehmen Happy Flights, das für sie vor Gericht von United Schadenersatz in Höhe von 600 Euro pro Passagier fordert.
Das Gericht in Brüssel setzte das Verfahren aus und bat den EuGH, zu erklären, ob hier die EU-Fluggastrechteverordnung gilt. Ob den klagenden Passagieren Geld zusteht und wie viel, muss nun das belgische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
A.Agostinelli--CPN