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Jährlicher Zinssatz für Steuernachzahlungen wird auf 1,8 Prozent gesenkt
Das Bundeskabinett hat eine Absenkung des jährlichen Zinssatzes auf Steuernachzahlungen auf 1,8 Prozent beschlossen. Mit der Entscheidung werde "dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung" getragen, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch. Der monatliche Zinssatz sinke somit rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent. Alle drei Jahre soll zudem geprüft werden, ob der Zinssatz noch angemessen ist.
"Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Finanzbehörden können sich auf Rechts- und Planungssicherheit verlassen", erklärte Lindner weiter. Mit der Evaluierungsklausel werde außerdem dafür gesorgt, dass der Zinssatz auch künftig angemessen bleibe. Wie die "FAZ" bereits im Februar berichtete, rechnet das Finanzministerium aufgrund der Zinsänderung mit Mindereinnahmen in Höhe von fast 2,5 Milliarden Euro.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im August vergangenen Jahres den geltenden Zinssatz von sechs Prozent auf Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich als realitätsfern erweise - was wegen des bestehenden "strukturellen Niedrigzinsniveaus" der Fall sei, hatte das Gericht argumentiert.
P.Kolisnyk--CPN