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Bundesgerichtshof verhandelt über Schlecker-Klage wegen Drogeriekartell
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 5. Juli in Karlsruhe über eine Klage des Insolvenzverwalters von Schlecker wegen des sogenannten Drogeriekartells. Der Insolvenzverwalter will 212 Millionen Euro Schadenersatz von mehreren Herstellern von Wasch- und Körperpflegemitteln. Er argumentiert, dass die seit 2012 insolvente Firma Schlecker wegen des Kartells überhöhte Preise für die Waren habe zahlen müssen. (Az. KZR 42/20)
Das Bundeskartellamt hatte Bußgelder gegen die Hersteller verhängt, weil sie sich zwischen 2004 und 2006 rechtswidrig über Preiserhöhungen und Verhandlungen mit Einzelhändlern austauschten. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main und dem dortigen Oberlandesgericht hatte die Schlecker-Klage keinen Erfolg.
Nun muss der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts auf Rechtsfehler überprüfen. Unter anderem geht es um die Frage, ob ein gerichtliches Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen.
T.Morelli--CPN