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Zugesetzte Vitaminverbindungen müssen nicht auf Zutatenliste stehen
Auf einer Lebensmittelpackung muss nicht zwingend die genaue Vitaminverbindung stehen, wenn Vitamine zugesetzt wurden. Die Vitamine selbst müssten zwar bei den Zutaten angegeben sein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag - es genüge aber eine Bezeichnung wie "Vitamin A". Es ging um eine Margarine aus Ungarn. (Az. C-533/20)
Auf der Zutatenliste stand "Vitamine (A, D)". Die ungarischen Behörden wiesen das Unternehmen an, auch die speziell verwendeten Vitaminverbindungen anzugeben. Dagegen klagte die Firma in Ungarn. Der dortige Oberste Gerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Der EuGH erklärte nun, dass für zugesetzte Vitamine in der entsprechenden Verordnung Bezeichnungen wie "Vitamin A" verwendet würden. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu informieren, sollten sie auch in Zutatenlisten so heißen. Darüber hinaus müsse die spezielle Verbindung nicht angegeben werden. Den konkreten Rechtsstreit muss nun das ungarische Gericht entscheiden, es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
X.Wong--CPN