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Urteil: Jobcenter müssen keine Kosten für Privatschule übernehmen
Kosten für eine Privatschule müssen nicht vom Jobcenter übernommen werden. Das legte das Landessozialgericht der Bundesländer Niedersachsen und Bremen in Celle in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung in einem von einer Leistungsbezieherin angestrengten Eilverfahren dar. Der Bedarf an Schulbildung sei durch den entgeltfreien Besuch von öffentlichen Regelschulen "ausreichend gedeckt".
Ausnahmen seien nur unter besonderes gelagerten Umständen möglich, die im vorliegenden Fall aber nicht vorlägen, erklärte das Gericht. Die Frau habe "keine Gründe glaubhaft" gemacht, nach denen ihrem Sohn ein Wechsel auf eine öffentliche Schule nicht zuzumuten sei. Es liege kein "unabweisbarer Mehrbedarf" vor, den das Jobcenter übernehmen müsse.
Die Klägerin aus Niedersachsen hatte laut Gericht mit einem hohen Migrantenanteil und einem Risiko von Gewaltakten an öffentlichen Schulen argumentiert, dazu aber zugleich "keine konkreten Angaben" gemacht. Gleiches galt demnach für die Aussage der Frau, ihr Sohn könne durch einen weiteren Wechsel der Schule depressiv werden.
Nach Darstellung des Gerichts handelte es sich bei der Klägerin um eine selbstständige Kampfsportlehrerin, die sogenannte ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Ihr Sohn ging zunächst auf eine Waldorfschule, wechselte aber von dort wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen auf eine andere Privatschule. Das Schulgeld zahlte die Frau anfangs selbst, bevor sie 2021 eine Übernahme beim Jobcenter beantragte. Dieses lehnte ab.
X.Cheung--CPN