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EU-Einigung für strengere Kontrollen gegen Überfischung
Fischer in der EU müssen sich auf strengere Kontrollen gegen Überfischung einstellen. Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten verständigten sich in der Nacht zum Mittwoch auf eine Reform der gemeinsamen Regeln für den Fischereisektor. Unter anderem müssen demnach große Schiffe künftig mit Überwachungskameras ausgestattet werden, um die Einhaltung von Fangquoten zu garantieren.
Die Pflicht gilt für Schiffe mit mehr als 18 Metern Länge. Außerdem müssen alle Mitgliedstaaten Systeme zur Ortung aller Fischereifahrzeuge einrichten und diese müssen ihre Fänge digital melden. Dies gilt grundsätzlich auch für kleine Schiffe von weniger als zwölf Metern Länge. In begründeten Fällen sind hier jedoch bis 2030 Ausnahmen möglich.
Die Herkunft von frischem und gefrorenem Fisch soll so künftig auch für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sein. Diese Vorgaben, die etwa mit einem QR-Code-System umgesetzt werden können, soll in fünf Jahren auch auf Produkte mit verarbeitetem Fisch ausgeweitet werden.
Die neuen Regeln zielen außerdem auf eine Vereinheitlichung der Sanktionsregime der Mitgliedstaaten ab. Bislang fielen die Strafen für Fischer bei Verstößen gegen Fangquoten und andere Vorschriften sehr unterschiedlich aus. Künftig wird der Berechnung der Strafe grundsätzlich der Wert des Fangs zugrunde gelegt.
Die EU-Kommission hatte bereits im Frühjahr 2018 eine Reform der Kontrollvorgaben für die Fischerei vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten brauchten anschließend jedoch drei Jahre, um sich auf eine gemeinsame Position zu einigen. Die anschließenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament zogen sich ebenfalls in die Länge.
Ein zentraler Streitpunkt waren die Toleranzmargen für Fischer: die Differenz zwischen der Schätzung der gefangenen Fische und dem Ergebnis der Gewichtung im Anlandehafen. Sie liegt bislang bei zehn Prozent, einige Länder hatten auf eine spürbare Anhebung gedrungen. Die Kommission hatte deshalb im Laufe des Verfahrens sogar mit einem Rückzug des Gesetzentwurfs gedroht, sollten die Toleranzmargen am Ende zu großzügig ausfallen.
Grundsätzlich wurde nun an der zehn-Prozent-Marge festgehalten. In Ausnahmefällen sind aber bis zu 20 Prozent möglich.
D.Goldberg--CPN