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Verbraucherschützer fordern Stopp von Mahnungen bei unbezahlten Energierechnungen
Knapp zwei Wochen vor Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse haben die Versorger gewarnt, dass es zu Verzögerungen kommen kann - Verbraucherschützer forderten die Energieanbieter deshalb am Freitag auf, bei unbezahlten Rechnungen Mahnungen oder gar Sperrungen vorerst auszusetzen. Sie mahnten die Unternehmen zudem, die Senkung der Großhandelspreise für Erdgas an die Haushalte weiterzugeben.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärte, seit Beginn der Energiepreiskrise hätten sich die Beratungsanfragen in vielen Beratungsstellen im Bundesland verdoppelt. "Viele unserer Ratsuchenden warten bereits sehnsüchtig auf die Entlastung" durch die Energiepreisbremsen, sagte Antje Kahlheber, Projektleiterin der Energiekostenberatung.
Die Energiepreisbremsen gelten ab März, die Entlastungen soll es aber bereits für Januar und Februar geben. Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kubikmeter, bei Strom bei 40 Cent.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke vertritt, hatten am Donnerstag gewarnt, es könne zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen. Beide Verbände versicherten aber auch, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Entlastung erhalten würden.
Der Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schuldzinski, sagte der "Rheinischen Post", die Verzögerungen seien "aus Verbrauchersicht ärgerlich", aber keine Überraschung. Die Bundesregierung habe im vergangenen Jahr "viel Zeit verstreichen lassen" und die Gaskommission sehr spät eingesetzt. Die Kommission hatte die Preisbremse vorgeschlagen.
Der Energiebranche mache er keinen pauschalen Vorwurf, sagte Schuldzinski. Auch Kahlheber von der Verbraucherzentrale in Mainz erklärte, "wir haben Verständnis für den großen Verwaltungsaufwand, den die Versorger leisten müssen". Das dürfe aber nicht dazu führen, dass bei einkommensschwachen Haushalten Energieschulden auflaufen, die dann zu Mahnungen oder schlimmstenfalls zu Sperrungen der Energielieferungen führen.
Darauf müssten die Versorger im Rahmen einer Selbstverpflichtung bis zum Greifen der Preisbremsen verzichten. Auch der Bundesrat hatte vergangene Woche die Bundesregierung aufgefordert, Energiesperren wegen unbezahlter Rechnungen abzuwenden. Die Länderkammer schlug vor, die Jobcenter könnten einmalig hohe Stromkostenabrechnungen übernehmen. Zudem sollten Möglichkeiten für zinsfreie Ratenzahlungen erweitert werden.
Schuldzinski sagte der "Rheinischen Post" zudem, die Erwartung der Haushalte sei hoch, "dass die Preissenkungen an den Großhandelsmärkten rasch an die Kunden weitergeben werden". Am Freitag sank der Großhandelspreis für Gas in Europa auf den niedrigsten Stand seit September 2021: Der als Referenz geltende Terminkontrakt TTF an der Energiebörse in den Niederlanden fiel auf unter 50 Euro pro Megawattstunde.
Energieversorger argumentieren aber stets, dass sie langfristige Lieferverträge abgeschlossen haben. Diese hätten auch noch heftigere Preissteigerungen im vergangenen Jahr verhindert.
T.Morelli--CPN