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Bundesregierung hebt erlaubten THC-Wert in Nutzhanf an
In Deutschland angebauter Nutzhanf darf künftig mehr berauschend wirkendes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Vorgaben für Landwirte. Die Betriebe dürfen künftig Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent anbauen und vertreiben. Bislang waren 0,2 Prozent erlaubt.
Nutzhanf wird zur Herstellung von Hanffasern für Textilien oder Dämmstoffen verwendet. Auch für den Verzehr genutzte Produkte wie Hanföl oder Samen werden daraus gewonnen. Der "Missbrauch zu Rauschzwecken" muss dabei laut Gesetz weiterhin ausgeschlossen sein.
Die Anhebung des THC-Grenzwerts geht auf die EU-Agrarpolitik zurück. Landwirtschaftliche Betriebe können neuerdings für den Anbau von Nutzhanf mit THC-Gehalt von bis zu 0,3 Prozent Subventionen erhalten. Die Bundesregierung passte nun die nationalen Vorgaben entsprechend an.
A.Samuel--CPN